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Reform Altersvorsorge 2020 - Korrekturen notwendig

Zürich (ots)

Die SKO ist überzeugt, dass ein gesamtheitlicher Ansatz zur längerfristigen Lösung zur Erhaltung des Rentenniveaus und zur Sicherung der Finanzierung der Altersvorsorge notwendig ist. Sie sieht die von der SGK-N verabschiedeten Vorschläge zur Reform Altersvorsorge 2020 als ein gutes Fundament, auf dem aufgebaut werden kann. Einige Massnahmen haben für die SKO hohe Priorität. Lesen Sie hier, welche.

1. Gleiches Pensionierungsalter für Frauen und Männer bei 65 und Flexibilisierung des Renten- oder Teilrentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren

2. Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf 6%. Ein Leistungsabbau soll weitgehend verhindert werden.

3. Einschränkung der Witwenrenten der AHV auf Frauen, die beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben.

4. Gleichbehandlung von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden in der AHV.

5. Besserer Schutz von Personen mit kleinen Löhnen oder mehreren kleinen Arbeitspensen durch Anpassung des Koordinationsabzugs in der 2. Säule, wovon vor allem Frauen profitieren

6. Zusatzfinanzierung für die AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer

7. Finanzierungssicherung der AHV durch einen vordefinierten Interventionsmechanismus (Stabilisierungsregel)

Die von der SGK-N vorgelegten Reformen müssen jedoch noch verbessert werden. Gerade der Interventionsmechanismus für die AHV ist ein heisses Eisen und kann das gesamte Reformpaket gefährden. Dies gilt insbesondere, wenn er an das Reformprojekt gekoppelt ist und im Eintretensfall schrittweise das Referenzalter auf 67 erhöht. Deshalb ist zu prüfen, den AHV-Interventionsmechanismus vom Reformprojekt zu entkoppeln und zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

Im BVG muss die unbestrittener Weise notwendige Senkung des Mindestumwandlungssatzes gegenüber den Beschlüssen der SGK N besser kompensiert werden. Auch wenn es unrealistisch wäre, eine vollkommene Kompensation für jede Person zu verlangen, so ist das aktuelle Ergebnis doch zu wenig austariert.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist für die Finanzierung der AHV notwendig. Das genaue Ausmass ist abgestützt auf die Bilanz der AHV so festzulegen, dass eine Erhöhung für eine längerfristige Finanzierung der AHV ausreicht

Mit diesen Korrekturen nähern sie die Beratungen an das Ziel, eine gemässigte und somit staatstragende Lösung zu entwickeln an. Dies ist Voraussetzung, damit die Reform auch in der Volksabstimmung besteht.

Die Schweizer Kader Organisation SKO

Die Schweizer Kader Organisation SKO vertritt die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen der Führungskräfte in der Schweiz. Sie versteht sich als unabhängiges Kompetenzzentrum für Führungskräfte aller Branchen und offeriert ihren Mitgliedern zahlreiche Angebote in den Bereichen Weiterbildung, KarriereService, Rechtsberatung sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.

Die Mitglieder erhalten Zugang zu einem wertvollen nationalen und regionalen Kontakt- und Beziehungsnetzwerk. Schwerpunkt-Themen sind Führung, Arbeit und Gesundheit, Bildung, Gleichstellung und Vielfalt, Sozialpolitik und neu auch Themen des Digitalen Wandels. Die SKO hat Tradition und Gewicht: 1893 als «Schweizerischer Werkmeister-Verband» gegründet, zählt sie heute gegen 12'000 Mitglieder, und ist seit 2009 Vollmitglied der CEC European Managers, des Dachverbandes aller europäischen Kaderverbände, mit Sitz in Brüssel. Als 8. NPO und als 1. Berufsverband in der Schweiz ist die SKO seit 2005 nach dem «NPO-Label für Management Excellence» zertifiziert, herausgegeben von SQS und des Verbandsmanagement Instituts VMI der Universität Fribourg. www.sko.ch

Kontakt:

Jürg Eggenberger, Geschäftsleiter
Schweizer Kader Organisation SKO
T +41 43 300 50 50
j.eggenberger@sko.ch

Schweizer Kader Organisation SKO
Postfach, 8042 Zürich
Schaffhauserstrasse 2, CH-8006 Zürich
info@sko.ch
www.sko.ch

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