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Die Lohnträgerschaft - ein Zukunftsmodell für selbständiges Arbeiten?

Die Lohnträgerschaft - ein Zukunftsmodell für selbständiges Arbeiten?
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Zürich (ots)

Gemäss dem Bericht des Bundesamtes für Statistik waren 2017 rund 12.8% der erwerbstätigen Bevölkerung selbständig erwerbstätig. Für diese fast 600'000 Selbständigerwerbenden ist die Lohnträgerschaft (aus dem Französischen als "portage salarial" bekannt) eine ansprechende Alternative, die aber nicht nur Vorteile bietet. Das Lohnträgerschafts-Modell scheint verschiedene Bedürfnisse zu bedienen: Einerseits verspricht es Sicherheit, anderseits bleibt die flexible Selbstständigkeit bestehen.

Zu schön, um wahr zu sein? In seiner profunden Abklärung zu diesem in der Schweiz noch weitgehend unbekannten Arbeitsmodell analysiert Arbeitsrechtler und Vertrauensanwalt der Schweizer Kader Organisation (SKO) Marcel Steinegger von Froriep Legal die rechtlichen Vor- und Nachteile der Lohnträgerschaft.

Bei den Angehörigen der Generation Y, die im Alter zwischen 15-30 Jahren vor dem Eintritt in die Ausbildungs- und Berufswelt stehen, ist die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung eine der wesentlichen Forderungen an die Berufswahl. Die aktuelle Zeit mit ihrer instabilen und sich dynamisch wandelnden Lebens- und Arbeitswelt führt aber gleichzeitig auch zu einem erhöhten Bedürfnis nach Sicherheit. Das Modell der Lohnträgerschaft scheint beide Bedürfnisse zu bedienen: Einerseits verspricht es den fast 600'000 Selbständigerwerbenden in der Schweiz die Sicherheit eines unselbständigen Anstellungsverhältnisses. Anderseits stellt es die Vorteile einer selbstbestimmten Auswahl der eigenen Arbeitstätigkeit und der beteiligten Berufspartner sowie die völlige Freiheit bei der Arbeitsausführung in Aussicht. Zu schön, um wahr zu sein?

Die Lohnträgerschaft ist eine Form von Arbeitsverhältnis für selbständig erwerbstätige Personen, Freelancer*innen, Portfolio- und Flexworker, das sich seit Mitte der 80er-Jahre in Frankreich verbreitet und seit ein paar Jahren vereinzelt auch in der Schweiz angeboten wird. Die Struktur dieses Arbeitsmodells ist durch ein Dreiecksverhältnis geprägt, bei dem sich die selbständig erwerbstätige Person als "Lohnempfänger*in" bei einem Trägerunternehmen anstellen lässt, das zwischen ihr und ihren Kunden zwischengeschaltet wird, und sich um Honorar- und Sozialversicherungsabrechnungen kümmert - mit Vorteilen für alle drei beteiligten Parteien.

Für den aktuellen Ratgeber "Lohnträgerschaft" der Schweizer Kader Organisation (SKO) analysiert Arbeitsrechtler und SKO-Vertrauensanwalt Marcel Steinegger von Froriep Legal in seiner profunden Abklärung zu diesem in der Schweiz noch weitgehend unbekannten Arbeitsmodell auch dessen rechtlichen Nachteile.

Nach einer Abgrenzung zum genehmigungspflichtigen Personalverleih weist er auf das Risiko hin, dass die klassischen Merkmale eines unselbständigen Arbeitsverhältnisses fehlen und die Sozialversicherungsbehörden diese Arbeitstätigkeit trotzdem als Selbstständigkeit (eben: Scheinunselbständigkeit) qualifizieren könnten. Eine Lösung könnte in einer verschlankten Form der Lohnträgerschaft oder auch im Modell der Portfolio-Arbeit liegen.

Mehr dazu auf der Webseite https://www.sko.ch/ratgeber-lohntraegerschaft/. Dort kann der Ratgeber "Lohnträgerschaft" der Schweizer Kader Organisation (SKO) kostenlos im PDF-Format heruntergeladen werden.

Adrian Weibel, lic. iur., Rechtsanwalt, Leiter SKO-Rechtsdienst

Pressekontakt:

Schweizer Kader Organisation SKO
Jeannette Häsler Daffré
Leitung Kommunikation, Mitglied der Geschäftsleitung
+41 43 300 50 56, j.haesler@sko.ch

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