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FORIS AG verhilft Kläger zu Prozesserfolg gegen die Deutsche Bahn.

Bonn (euro adhoc) -

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  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Finanzen/Prozessfinanzierung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer
heute verkündeten Entscheidung dem Kläger, wie schon die erste 
Instanz, 2,9 Mio. EURO zuzüglich Zinsen gegen die Deutsche Bahn Netz 
AG zugesprochen. Allein der Zinsanspruch beträgt inzwischen über 1 
Mio. EURO. Das OLG hat keine Revision gegen diese Entscheidung 
zugelassen.
Der Kläger hatte als Unternehmer Auftragsarbeiten bei der Erstellung 
der ICE Strecke  Karlsruhe-Basel ausgeführt. Während der Arbeiten 
stellten sich Kontaminationen entlang der Bahntrasse heraus. Dadurch 
wurden umfangreiche Mehrarbeiten und Spezialentsorgungen 
erforderlich. Diese wurden sämtlich in Kenntnis der Bahn ausgeführt. 
Als der Kläger diesen Mehraufwand vergütet sehen wollte, stieß er auf
Ablehnung. Aufgrund der Zahlungsverweigerung musste ein Unternehmen 
Insolvenz anmelden. Der Kläger verfolgte die Ansprüche im 
Einvernehmen mit dem Insolvenzverwalter weiter und schloss im 
Dezember 2003 nach langen Verhandlungen einen Vergleich mit der Bahn.
Dieser lautete auf 2,9 Mio. EURO. Aufgrund drängender Gläubiger und 
einer drohenden Zwangsversteigerung seines eigenen Hauses bat der 
Kläger um schriftliche Bestätigung des Vergleichsergebnisses noch am 
selben Tag. Diese erhielt er auch auf dem Geschäftspapier der Bahn. 
Er stellte sofort  Rechnung und wurde seitens der Bahn gebeten, diese
auf die heutige Beklagte umzuschreiben, damit diese noch in 2003 
bezahlt werden könne. Der Kläger kam diesem Wunsch nach, erhielt 
jedoch kein Geld.
Was nun folgt, ist kaum zu glauben. Die Deutsche Bahn erstattete Strafanzeige
gegen den Kläger und ihre eigenen Mitarbeiter. Dabei warf sie den Beteiligten
kriminelles Handeln zu Lasten der Bahn vor und erklärte gegenüber der
Staatsanwaltschaft, sie sei durch den abgeschlossenen Vergleich geschädigt
worden. Als der Kläger dann vor dem Zivilgericht aus dem Vergleich seine
Forderung einklagen wollte, trug die Deutsche Bahn vor, es sei gar kein
Vergleich zwischen den Parteien abgeschlossen worden. Es habe sich lediglich um
unverbindliche Vorgespräche gehandelt. Sie sei daher nicht zur Zahlung
verpflichtet. Widersprüchlicher konnte der Vortrag gar nicht sein. In weiterem
unauflösbaren Widerspruch trug die Bahn vor, sie sei entweder durch den Kläger
getäuscht worden oder aber alle Beteiligten hätten zum Nachteil der Bahn
zusammengewirkt. Auch der Hinweis des OLG, dass sich dieser gegensätzliche
Vortrag ausschließe, brachte keine Einsicht. Hier bleibt es abzuwarten, ob sich
die Beteiligten der Bahn selbst im Anschluss wegen Prozessbetruges zu
verantworten haben werden.
Unmittelbar nach Klageeinreichung sprach die Kanzlei Kapellmann und Partner,
Frankfurt, die den Kläger vertrat, die FORIS AG auf eine Prozessfinanzierung an.
Die FORIS AG prüfte die Ansprüche des Klägers unter Beiziehung sämtlicher Akten.
Vier Juristen entschieden sich ebenso schnell wie einstimmig für die
Prozessfinanzierung. Das maximale Prozesskostenrisiko betrug immerhin fast
3oo.ooo EURO. Die FORIS AG zahlte Gerichts- und Anwaltskosten und übernahm
zugleich das gesamte Prozesskostenrisiko für den Kläger. Zugleich begleitete sie
das Verfahren intensiv. Im Gegenzug ist sie nunmehr am erzielten Erlös
beteiligt. "Die Situation ist geradezu klassisch" erläutert Dr. Rollmann,
Vorstand der FORIS AG. "Ein starker Gegner verweigert bedenkenlos auch
berechtigte Forderungen, im Vertrauen darauf, dass der Kläger nicht die Mittel
und den langen Atem aufbringt, seine Ansprüche durchzusetzen. Hier hat die FORIS
AG mit der Prozessfinanzierung eine echte Lücke im Rechtsschutzsystem
geschlossen."
In erster Instanz wurde umfangreich Zeugenbeweis erhoben. Nach zweijähriger
Prozessdauer sprach das Gericht dem Kläger seinen Anspruch aus dem
abgeschlossenen Vergleich mit sorgfältiger Begründung zu. Die Bahn legte prompt
Berufung ein und ließ sich auch trotz deutlicher Hinweise der OLG Richter in
keiner Weise belehren. Stattdessen kündigte sie noch im laufenden Verfahren an,
auch dann, wenn das OLG keine Revision zulasse, diese mit einer
Nichtzulassungsbeschwerde erstreiten zu wollen.
Die FORIS AG hatte mit zwei Schreiben, nämlich sowohl nach Abschluss 
der ersten Instanz, als auch vor dem Urteil der zweiten Instanz, den 
Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG persönlich über den Sachstand, 
die weiteren Prozesskostenrisiken, den sich stetig erhöhenden 
Zinsanspruch, sowie den widersprüchlichen Vortrag der Bahn gegenüber 
der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Zivilgericht andererseits, 
informiert. Die negativen Folgen für die Bahn sind exakt so 
eingetreten, wie prognostiziert und angekündigt. Durch frühzeitige 
Einsicht hätte die Bahn rund 1,2 Mio. EURO an Prozesskosten und 
Zinsen sparen können. Der Kläger, der die Arbeiten vor mehr als 10 
Jahren für die Bahn ausgeführt hat und der sein Geld nach 
Vergleichsabschluss vor mehr als 4 Jahren sicher glaubte, freut sich 
heute verständlicherweise über den positiven Ausgang.

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 22
Fax: 0228-9 57 50 27
bonn@foris.de
www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
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