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EANS-News: Foris AG
Geprellte Anleger schließen sich in Österreich zur Sammelklage gegen den AWD zusammen - ein Beispiel, das auch in Deutschland Schule machen kann

Bonn (euro adhoc) -

Geprellte Geldanleger laufen in Österreich Sturm gegen den AWD. Ihre 
Erfolgsaussichten sind gut, denn sie kämpfen nicht allein, sondern 
haben sich unter dem Dach des österreichischen Vereins für 
Konsumenteninformation (VKI) zusammengeschlossen. Der VKI führt nun 
für tausende Anleger eine „Sammelklage nach österreichischem Recht“ 
gegen den AWD Österreich. Finanziert wird diese Klage vom deutschen 
Prozessfinanzierer FORIS.
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Aktien/Sammelklage in Österreich
Zum Hintergrund: Der AWD Österreich hat seit 1998
über seinen Strukturvertrieb einfachen Sparern Aktien von 
Immobiliengesellschaften als sichere Anlage verkauft, ohne dabei die 
Anleger über die Risiken der Anlage zu informieren. Da inzwischen die
Aktien dieser Gesellschaften beinahe ihren kompletten Wert verloren 
haben, ist der Schaden bei den Anlegern immens. Der VKI rechnet 
allein bei den von ihm vertretenen Anlegern mit einem Schaden von 
über 40 Mio. EURO.
Die Zusammenarbeit des VKI und der FORIS AG hat sich bereits in der 
Vergangenheit bewährt: Zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Alexander 
Klauser erfanden FORIS und der VKI 2001 die sog. "Sammelklagen nach 
österreichischem Recht". Nun hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer, 
in Österreich zuständig für den Konsumentenschutz, diese nach dem 
Obersten Gerichtshof in Wien ausdrücklich zulässige Art der Klage 
aufgegriffen. Hundstorfer sprach sich jüngst dafür aus, aufgrund der 
positiven Erfahrung in den vergangenen Jahren hinsichtlich 
effizienter Rechtsdurchsetzung und Verfahrensökonomie auf der Basis 
dieser "Sammelklage" aufzubauen. Der Bundesminister macht sích dafür 
stark, schnellstmöglich die bereits in der Schublade des 
Justizministeriums liegende Gruppenklage einzuführen.
Ein Beispiel, das auch in Deutschland Schule machen kann? Dass das 
Thema "Sammelklage" auch hierzulande eine große Rolle spielt, zeigen 
verschiedene Massenklagen gegen Banken, Versicherungen und 
Finanzdienstleister, die von einzelnen Anwälten geführt werden. 
Leider fehlt auch im deutschen Prozessrecht eine klare gesetzliche 
Regelung für solche Massenverfahren. Das KapMuG 
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) hat sich bislang aufgrund der
langen Verfahrensdauer nicht als zielführend erwiesen.
Anders als in Österreich gehen die Verbraucherzentralen in 
Deutschland bislang nicht soweit, geschädigte Anleger zu sammeln und 
aus abgetretenem Recht Prozesse zu führen. "Hier ist uns der 
Verbraucherschutz in Österreich ein ganzes Stück voraus", konstatiert
Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der FORIS AG. 
Denn der VKI in Wien berät nicht nur Verbraucher, sondern er wird 
auch im gemeinsamen Auftrag des Verbraucherschutzministeriums und der
Verbraucher tätig. Dieses Engagement könnten in Deutschland die 
Verbraucherzentralen übernehmen.
"Wir halten es für sinnvoller, wenn die unabhängigen 
Verbraucherschutzzentralen diese Prozesse in die Hand nehmen und das 
Feld nicht ausschließlich den Gewinn orientierten Anwaltskanzleien zu
überlassen", so Dr. Meincke. Da das finanzielle Risiko der 
Prozessfinanzierer übernimmt, könne sich der Verbraucherschutz ganz 
auf die Betreuung der Verbraucher konzentrieren. FORIS-Vorstand 
Professor Ulrich Tödtmann sieht in puncto Anlegerschutz auch die 
Politik in der Pflicht: "Die Sammelklage muss in Deutschland 
gesetzlich zugelassen werden. Nur so kann zweifelhaften 
Finanzdienstleistern dauerhaft das Handwerk gelegt werden."
Über FORIS: Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und 
gehört heute in ihren drei Kerngeschäftsfeldern Prozessfinanzierung, 
Vorratsgesellschaften und Limited-Gründungen jeweils zu den führenden
Anbietern auf dem Markt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung 
schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtsschutzsystem. 
Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem 
Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche 
finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG an die Börse und ist 
auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in 
Deutschland.

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 22
bonn@foris.de
www.foris.de

Pia Preuß
PPR - Preuß Public Relations
Hansaallee 130
60320 Frankfurt
Tel. 01 60-96 41 70 26
Fax 0 69-40 56 35 89
Mail: preuss@ppr-frankfurt.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
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