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EANS-News: Verbraucherschützer gegen AWD Österreich: Gericht lässt Sammelklage zu

Bonn / Wien (euro adhoc) -

Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen 
Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater in Österreich.
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Recht/Prozesse/Sammelklage gegen AWD in Österreich zulässig
Utl.: Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen 
Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater in Österreich.
Die Sammelklage des österreichischen
Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD Österreich ist 
zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der "systematischen 
Fehlberatung" von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater  nun 
inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden. Der 
Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt. "Wir erneuern unser Angebot
an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu 
klären", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. "Der 
AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht 
eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit 
dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer 
Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben - das wäre
im Interesse aller." Sollte der AWD dies ablehnen, wird der VKI alles
tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung 
gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, sagt Kolba.
Der Sammelklagen-Aktion des VKI - im Auftrag des 
Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung des deutschen 
Prozessfinanzierers FORIS AG - haben sich 2.500 Anleger mit einem 
Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste 
Teilklage (125 Personen - Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von
Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser namens des VKI am 30. Juni 2009 
beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte 
bereits die nächste Tranche (145 Personen - Schaden wieder rund zwei 
Millionen Euro).
Die Klagen wurden notwendig, weil der AWD eine "systematische 
Fehlberatung" von Anlegern bis zuletzt immer bestritten hat und sich 
in allen Fällen auf - wie Anleger sagen - in der Beratung regelmäßig 
als bloße Formsache verharmloste und daher zumeist ungelesen 
unterzeichnete Gesprächsprotokolle beruft.  "Die Frage des 
Beweiswertes solcher klein gedruckter und offenbar tatsachenwidriger 
Klauseln und die Fülle an Beweisen für eine systematische 
Fehlberatung müssen daher durch ein unabhängiges Gericht geprüft 
werden", sagt Kolba, "wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien die
Sammelklage des VKI als zulässig ansieht und damit den Weg für eine 
hoffentlich zügige und umfassende Klärung der Vorwürfe eröffnet hat."
Der VKI ist aber auch nach wie vor jederzeit bereit, über konkrete 
Angebote des AWD Österreich, des AWD Deutschland oder dessen 
Eigentümer Swiss Life in der Schweiz in außergerichtliche 
Verhandlungen zu treten.
Alle Informationen zur Sammelklagen-Aktion des VKI gegen den AWD 
Österreich finden Sie auf www.verbraucherrecht.at
Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation, Dr. Peter Kolba,
Tel.: 01/588 77 - 320

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke, FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel.:
0228-9 57 50 22, Fax: 0228-9 57 50 27, bonn@foris.de, www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
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Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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