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EANS-News: FORIS AG
Handelsgericht Wien bestätigt erneut Zulässigkeit von Prozessfinanzierung

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Recht/Prozesse


Bonn, den 21. Februar 2012 (euro adhoc) - Längst gehört die Finanzierung von
Zivilprozessen durch gewerbliche Prozessfinanzierer auch in Österreich zum
prozessualen Standard, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung von hohen
Forderungen geht. Erneute Bestätigung fand diese von der FORIS AG entwickelte
Dienstleistung nun durch das Handelsgericht Wien. In der am 20. Februar 2012
zugestellten Entscheidung befand das Gericht, dass die Aktivlegitimation des
Klägers nicht aufgrund der Finanzierung des Rechtsstreits wegfalle. 

Hintergrund dieser Entscheidung war der Einwand eines
Anlageberatungsunternehmens, das als Beklagte in einem Schadensersatzprozess
behauptete, die von der FORIS AG finanzierte Klage sei wegen verbotener
Rechtsberatung und der Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung unzulässig. Nach
ausführlicher Beweisaufnahme entschied das Handelsgericht jetzt, die
durchgeführte Prozessfinanzierung beinhalte keine unzulässige Rechtsberatung,
FORIS handle nicht als so genannter "Rechtsfreund" im Sinne des § 879 Abs. 2 des
Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Auch der Einwand der
unzulässigen Vereinbarung eines Erfolgshonorars (Quota litis) sei verfehlt, so
das Handelsgericht in seiner Begründung.

"Wir begrüßen die klare Entscheidung des Handelsgerichts Wien", sagt Dr. Gerrit
Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei FORIS. "Es freut uns, dass auch in
Österreich - wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern auch -
Prozessfinanzierung als sinnvolles Instrument zur Forderungsdurchsetzung von
Rechtsanwälten, Behörden und Gerichten akzeptiert wird." 

Bereits 2004 hatte sich das HG Wien zur Prozessfinanzierung einer Sammelklage
Österreichischer Prägung geäußert und den Einfluss der Prozessfinanzierung auf
die Zulässigkeit der Klage verneint. 

Es sei zwar verständlich, dass Beklagtenvertreter auch entgegen ihrer eigenen
rechtlichen Überzeugung immer wieder versuchten, Gerichtsverfahren durch
prozessuale Vorfragen in die Länge zu ziehen. Die Zulässigkeit der
Prozessfinanzierung sei aber hoffentlich jetzt auch in Österreich abschließend
geklärt, so dass man sich in Zukunft in den finanzierten Verfahren auf den Kern
der rechtlichen Auseinandersetzung konzentrieren könne, hofft Meincke, der das
Verfahren in Wien für die FORIS AG begleitet.

Über FORIS:
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und gehört heute in ihren
Geschäftsfeldern Prozessfinanzierung, Vorratsgesellschaften, Limited-Gründungen
und Fachübersetzungen jeweils zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen
Rechtsmarkt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen
seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem. Erstmals gab es einen Finanzdienstleister
mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG in Deutschland an die Börse und
ist auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in
Deutschland. Finanziert werden Erfolg versprechende Prozesse aus dem gesamten
Zivilrecht ab einem Streitwert von 200.000 EURO. Seit Beginn ihrer Tätigkeit
finanziert FORIS Rechtsstreitigkeiten auch in Österreich und der Schweiz.


Rückfragehinweis:
Denise Bongardt
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 0
Fax: 0228-9 57 50 27 
bonn@foris.de
www.foris.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: FORIS AG
             Kurt-Schumacher-Str.  18-20
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Telefon:     +49(0)228 9575022
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