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Ja zum Klimaschutz – Nein zur Kyoto-untauglichen CO2-Abgabe

Zürich (ots)

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des
Kyoto-Protokolls bekennt sich die Wirtschaft erneut zu den Zielen 
der schweizerischen Klimapolitik und zum CO2-Gesetz. Zur Erreichung 
der Reduktionsziele fordert economiesuisse die rasche Einführung 
des Klimarappens. Die derzeitige Einführung einer CO2-Abgabe lehnt 
die Wirtschaft dagegen ab, weil sie sich nicht aufdrängt und für 
die Wirtschaft schädlich wäre.
Ja zum Kyoto-Protokoll und Ja zu freiwilligen Massnahmen
Am 16. Februar 2005 tritt das Kyoto-Protokoll in Kraft. Dieses 
Datum ist von grosser Bedeutung, da nun auch die Schweiz in der 
Pflicht steht, den Ausstoss von Treibhausgasen und insbesondere von 
CO2 bis 2010 / 2012 verbindlich zu senken. Die Wirtschaft hat sich 
wiederholt zu den Zielen der schweizerischen Klimapolitik und zum 
CO2-Gesetz bekannt. Zur Erreichung der Reduktionsziele setzt die 
Wirtschaft primär auf energie-, verkehrs-, umwelt- und 
finanzpolitische sowie insbesondere auch auf freiwillige 
Massnahmen. Aus diesem Grund haben die Verbände der Schweizer 
Wirtschaft 1999 die Energie- Agentur der Wirtschaft (EnAW) 
gegründet. Im April 2004 schloss die EnAW mit Bundesrat Leuenberger 
eine Zielvereinbarung, die bereits nach kurzer Zeit beeindruckende 
Resultate gebracht hat. Die Schweizer Unternehmen haben damit den 
Tatbeweis erbracht, dass das Prinzip der Freiwilligkeit in der Wirt-
schaft funktioniert.
Kein Alleingang der Schweiz
Die Schweiz war weltweit das erste Land, das sich ein CO2- 
Reduktionsgesetz gab. Unser Land kann weiterhin seine 
klimapolitische Verantwortung wahrnehmen, wenn es die im Kyoto- 
Protokoll vorgesehenen Massnahmen erfüllt. Das betrifft 
insbeson¬dere die Nutzbarmachung von Flexiblen Mechanismen 
wie Joint-Implementation- (JI) und Clean-Developement-Mechanismen 
(CDM) bzw. -Investitionen sowie den Zertifi-katehandel. Die EU hat 
am 1. Januar 2005 das Emissionshandelssystem eingeführt. Mehrere EU-
Staaten haben – über das bestehende System hinaus – bereits 
begonnen, die CDM- und JI-Instrumente zu nutzen. Dies mit dem 
klaren Ziel, Emissionsreduktionen wirtschaftlich effizient, d.h. 
mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu erreichen.
Grosse Nachteile einer CO2-Abgabe
Mit Ausnahme der Schweiz beabsichtigt kein europäisches Land die 
Einführung einer CO2-Abgabe zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Das 
gilt insbesondere für die Privathaushalte und den Verkehr. Sollte 
die Schweiz eine CO2-Abgabe einführen, wäre das zum Nachteil der 
Wirtschaft, insbesondere des Werkplatzes.
  • Weil sich Konsumenten, Mieter und KMU nicht von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreien können, hätte das für die gesamte Wirtschaft nachteilige Folgen.
  • Bei den Treibstoffen würde die CO2-Abgabe Benzin und Dieselöl um 15 bzw. 30 Rappen pro Liter verteuern und damit die Einnahmen des Tanktourismus zum Versiegen bringen. Gleichzeitig würden grenznahe Automobilisten beim Tanken ins billigere Ausland ausweichen. Dies dürfte die CO2-Emissionsbilanz auf keinen Fall positiv beeinflussen.
  • Studien belegen, dass sich eine CO2-Abgabe negativ auf die Teuerung (vgl. BFS-Preisstatistik Seiten 18/19) auswirken würde. Negativ beeinflusst würde auch die Beschäftigung sowie das Bruttoinlandprodukt (vgl. ETH / KOF-Studie „Preis-wirkungen des CO2- Gesetzes“, Dezember 2004).
  • Mit einer CO2-Abgabe würden KMU und Gewerbe im Vergleich zum Dienstleistungssektor massiv benachteiligt, weil bei der Rückerstattung die relative Höhe der Lohnsumme im Vergleich zum Energieverbrauch massgebend ist.
  • Zudem würde sich die Staatsquote erhöhen, weil die CO2-Abgabe der Mehrwertsteuer unterliegt.
Klimarappen ist das geeignete Kyoto-Instrument
Der Klimarappen ist das einzige, kurzfristig zur Verfügung stehende 
Instrument zur Nutzbarmachung der ausdrücklich im Kyoto-Protokoll 
vorgesehenen und geförderten Flexiblen Mechanismen. Zudem kann der 
Klimarappen vom Bundesrat in eigener Kompetenz eingeführt werden. 
Der Klimarappen ist konform mit dem CO2-Gesetz und vergleichbar mit 
bereits gut funktionierenden Beitragssystemen auf freiwilliger 
privat-wirtschaftlicher Basis wie Recycling- und Entsorgungs-
gebühren. Der Klimarappen hat zudem den Vorteil, dass er sich auf 
die Strukturen des Programms EnergieSchweiz und insbesondere auf 
die Energie-Agentur der Wirtschaft abstützt. Der Vollzugsaufwand 
kann dadurch in engen Grenzen gehalten werden.
Studien zeigen zudem, dass die volkswirtschaftlichen Kosten des 
Klimarappens fünf Mal tiefer sind als diejenigen der CO2-Abgabe. 
Zugleich würde sich der Klimarappen neutral auf Teuerung, Be- 
schäftigung und das Bruttoinlandprodukt auswirken.
Fazit
Die Wirtschaft fordert aus den genannten Gründen den 
Verzicht auf eine CO2-Abgabe und die rasche Einführung des 
Klimarappens. Denn nur dieser wird es erlauben, die ambitiösen 
Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls in der vorgegebenen Frist zu 
erreichen.
Rückfragen:
Urs Näf, economiesuisse, Tel. 044 / 421 35 35

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