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economiesuisse - Aufgabenüberprüfung: kleinster gemeinsamer Nenner
economiesuisse enttäuscht über Vorgaben des Bundesrates

Zürich (ots)

Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats zur
Aufgabenüberprüfung enttäuschen. Die bestätigten Ziele der 
nachhaltigen Ausgabeneindämmung und Straffung der Aufgabenstrukturen 
drohen klar verfehlt zu werden.
Dass der Bundesrat die Vorgaben der Aufgabenüberprüfung anpasst, 
war zu befürchten. Nicht zuletzt aufgrund der Überweisung des 
7-Milliarden-Erlöses der überschüssigen Nationalbankgoldreserven an 
die AHV 2007 haben sich die Finanzierungsperspektiven der AHV 
vorübergehend verbessert, so dass im Zeithorizont der 
Aufgabenüberprüfung - ursprünglich auf 2015 festgelegt - ein 
Korrekturbedarf bei der AHV wegfiel (die AHV stellt den grössten 
ausgabentreibenden Posten dar). Statt bereits ab 2009 fallen 
AHV-Defizite gemäss aktuellen Prognoserechnungen des Bundesamts für 
Sozialversicherungen erst ab 2015 an. Bis 2020 wachsen die Defizite 
auf 3 Mrd. Franken, bis 2025 auf 8 Mrd. Franken. Die Erstreckung des 
Zeithorizonts ist diesbezüglich nachvollziehbar. Unverständlich ist 
hingegen die Ausklammerung der IV. Selbst wenn die 5. IV-Revision die
gesteckten Erwartungen erfüllt und die Zusatzfinanzierung eine 
Mehrheit im Volk findet, drohen nach 2016 erneut Defizite von 
jährlich über 1 Mrd. Franken. Die in den Unterlagen des Bundesrates 
erwähnte 6. IV-Revision ist noch in keiner Weise greifbar. Nach dem 
heutigen Entscheid sieht sich economiesuisse in der Forderung 
bestätigt, wonach der Bundesrat verpflichtet werden muss, bereits 
2009 eine Botschaft für eine ausgabenseitige 6. IV-Revision 
vorzulegen.
Korrekturen im Umfang von 5,3 Mrd. Franken sollen gewährleisten, 
dass die Bundesausgaben nicht stärker wachsen als die Wirtschaft, die
Staatquote also stabil gehalten werden kann. Was, wenn das 
Wirtschaftswachstum tiefer ausfällt? Der Bundesrat geht von einem 
durchschnittlichen Wachstum von 3 Prozent bzw. neu 3,1 Prozent pro 
Jahr aus. Die Ausgaben dürfen entsprechend wachsen. Fällt das 
Wachstum der Wirtschaft tiefer als angenommen aus, liegen die 
Ausgaben zu hoch; das Ziel der Ausgabenüberprüfung wird verfehlt. Ein
durchschnittliches Wirtschaftswachstum von nominell 3,1 Prozent über 
sieben und mehr Jahre ist anspruchsvoll, was der Bundesrat gerade 
aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten selbst 
einräumt.  Der Bundesrat hätte hier vorsorgen müssen und den 
Korrekturbedarf auf dem Niveau von 8 Mrd. Franken belassen sollen. 
Dass er es nicht getan hat, ist kein gutes Zeichen. Über einen 
absolut minimalen Konsens hinaus besteht offenbar in der 
Landesregierung keine Einigkeit. Das zeigt sich auch an der Tatsache,
dass anstelle der seit langem versprochenen konkreten Massnahmen nun 
lediglich ein Auswahlkatalog vorliegt, der erst einmal durch die 
Departemente geprüft werden soll. Somit bestehen noch erhebliche 
Umsetzungsrisiken.
Selbst ein Erfolg der Ausgabenüberprüfung im heute beschlossenen 
Rahmen würde dem Bundeshauthalt keine wirkliche, dringend benötigte 
Entlastung bringen. Wie die Vorgaben zum Legislaturfinanzplan zeigen,
besteht bei einem Ausgabenwachstum von 3 und mehr Prozent kein 
Spielraum für investive Massnahmen in Bereiche, die tatsächlich 
Wachstum und Wohlfahrt fördern. Der Bundeshaushalt geht weiter am 
Limit, (neue) Defizite können allenfalls gerade vermieden werden. Wie
auf diesen Grundlagen Raum für neue Aufgaben oder Möglichkeiten für 
standortrelevante Reformen geschaffen werden soll, ist ein Rätsel.
Im Klartext: Mit den heutigen Beschlüssen ist die Gefahr gross, 
dass der Bundesrat die gesteckten Ziele verfehlt. Weder wird auf den 
beschlossenen Grundlagen eine nachhaltige Eindämmung des 
Ausgabenwachstums zu erreichen sein, noch ist ersichtlich, wie die 
Ausgaben- und Aufgabenstruktur mittels Prioritätensetzung so 
gestrafft werden kann, dass Wachstum und Wohlfahrt gefördert werden. 
Ein Zielwachstum in den Bereichen Bildung und Verkehr von 4,5 Prozent
bzw. 2 Prozent bedeutete etwa in der Periode 2011 bis 2015 
massgebliche Ausgabenkorrekturen nach unten im Vergleich zur 
Finanzplanperiode 2008 bis 2011. Wo und nach welchen Grundsätzen hier
die Prioritäten gesetzt werden, ist nicht ersichtlich. Die 
Verdrängung der übrigen Aufgabenbereiche durch die Soziale Wohlfahrt 
geht jedenfalls ungebremst weiter.
Die Wirtschaft fordert seit längerem ein Ausgabenwachstum entlang 
der Teuerung. Die ursprüngliche Abbauvorgabe von 8 Mia. wäre auf 
dieser Ziellinie gewesen. Sie hätte unbedingt beibehalten werden 
müssen.

Kontakt:

Martin Kaiser
Telefon: 079 797 15 52
martin.kaiser@economiesuisse.ch

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