economiesuisse - Aufgabenüberprüfung: kleinster gemeinsamer Nenner
economiesuisse enttäuscht über Vorgaben des Bundesrates
Zürich (ots)
Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats zur Aufgabenüberprüfung enttäuschen. Die bestätigten Ziele der nachhaltigen Ausgabeneindämmung und Straffung der Aufgabenstrukturen drohen klar verfehlt zu werden.
Dass der Bundesrat die Vorgaben der Aufgabenüberprüfung anpasst, war zu befürchten. Nicht zuletzt aufgrund der Überweisung des 7-Milliarden-Erlöses der überschüssigen Nationalbankgoldreserven an die AHV 2007 haben sich die Finanzierungsperspektiven der AHV vorübergehend verbessert, so dass im Zeithorizont der Aufgabenüberprüfung - ursprünglich auf 2015 festgelegt - ein Korrekturbedarf bei der AHV wegfiel (die AHV stellt den grössten ausgabentreibenden Posten dar). Statt bereits ab 2009 fallen AHV-Defizite gemäss aktuellen Prognoserechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen erst ab 2015 an. Bis 2020 wachsen die Defizite auf 3 Mrd. Franken, bis 2025 auf 8 Mrd. Franken. Die Erstreckung des Zeithorizonts ist diesbezüglich nachvollziehbar. Unverständlich ist hingegen die Ausklammerung der IV. Selbst wenn die 5. IV-Revision die gesteckten Erwartungen erfüllt und die Zusatzfinanzierung eine Mehrheit im Volk findet, drohen nach 2016 erneut Defizite von jährlich über 1 Mrd. Franken. Die in den Unterlagen des Bundesrates erwähnte 6. IV-Revision ist noch in keiner Weise greifbar. Nach dem heutigen Entscheid sieht sich economiesuisse in der Forderung bestätigt, wonach der Bundesrat verpflichtet werden muss, bereits 2009 eine Botschaft für eine ausgabenseitige 6. IV-Revision vorzulegen.
Korrekturen im Umfang von 5,3 Mrd. Franken sollen gewährleisten, dass die Bundesausgaben nicht stärker wachsen als die Wirtschaft, die Staatquote also stabil gehalten werden kann. Was, wenn das Wirtschaftswachstum tiefer ausfällt? Der Bundesrat geht von einem durchschnittlichen Wachstum von 3 Prozent bzw. neu 3,1 Prozent pro Jahr aus. Die Ausgaben dürfen entsprechend wachsen. Fällt das Wachstum der Wirtschaft tiefer als angenommen aus, liegen die Ausgaben zu hoch; das Ziel der Ausgabenüberprüfung wird verfehlt. Ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von nominell 3,1 Prozent über sieben und mehr Jahre ist anspruchsvoll, was der Bundesrat gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten selbst einräumt. Der Bundesrat hätte hier vorsorgen müssen und den Korrekturbedarf auf dem Niveau von 8 Mrd. Franken belassen sollen. Dass er es nicht getan hat, ist kein gutes Zeichen. Über einen absolut minimalen Konsens hinaus besteht offenbar in der Landesregierung keine Einigkeit. Das zeigt sich auch an der Tatsache, dass anstelle der seit langem versprochenen konkreten Massnahmen nun lediglich ein Auswahlkatalog vorliegt, der erst einmal durch die Departemente geprüft werden soll. Somit bestehen noch erhebliche Umsetzungsrisiken.
Selbst ein Erfolg der Ausgabenüberprüfung im heute beschlossenen Rahmen würde dem Bundeshauthalt keine wirkliche, dringend benötigte Entlastung bringen. Wie die Vorgaben zum Legislaturfinanzplan zeigen, besteht bei einem Ausgabenwachstum von 3 und mehr Prozent kein Spielraum für investive Massnahmen in Bereiche, die tatsächlich Wachstum und Wohlfahrt fördern. Der Bundeshaushalt geht weiter am Limit, (neue) Defizite können allenfalls gerade vermieden werden. Wie auf diesen Grundlagen Raum für neue Aufgaben oder Möglichkeiten für standortrelevante Reformen geschaffen werden soll, ist ein Rätsel.
Im Klartext: Mit den heutigen Beschlüssen ist die Gefahr gross, dass der Bundesrat die gesteckten Ziele verfehlt. Weder wird auf den beschlossenen Grundlagen eine nachhaltige Eindämmung des Ausgabenwachstums zu erreichen sein, noch ist ersichtlich, wie die Ausgaben- und Aufgabenstruktur mittels Prioritätensetzung so gestrafft werden kann, dass Wachstum und Wohlfahrt gefördert werden. Ein Zielwachstum in den Bereichen Bildung und Verkehr von 4,5 Prozent bzw. 2 Prozent bedeutete etwa in der Periode 2011 bis 2015 massgebliche Ausgabenkorrekturen nach unten im Vergleich zur Finanzplanperiode 2008 bis 2011. Wo und nach welchen Grundsätzen hier die Prioritäten gesetzt werden, ist nicht ersichtlich. Die Verdrängung der übrigen Aufgabenbereiche durch die Soziale Wohlfahrt geht jedenfalls ungebremst weiter.
Die Wirtschaft fordert seit längerem ein Ausgabenwachstum entlang der Teuerung. Die ursprüngliche Abbauvorgabe von 8 Mia. wäre auf dieser Ziellinie gewesen. Sie hätte unbedingt beibehalten werden müssen.
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