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economiesuisse - Wirtschaftsstandort Schweiz verteidigen
Interessen von Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatz wahren

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Zürich (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100002808 heruntergeladen 
   werden -
Der Vorstand von economiesuisse hat an seiner Klausursitzung von 
gestern intensiv die Lage der Gesamtwirtschaft diskutiert. 
Nationalbankpräsident Jean-Pierre Roth vermittelte eine umfassende 
Lagebeurteilung. Insbesondere exportorientierte Unternehmen sehen 
sich teilweise mit dramatischen Einbrüchen bei der Nachfrage 
konfrontiert. Einstimmig hat der Vorstand die beiliegende Resolution 
zur Verteidigung des Wirtschaftsstandorts und Finanzplatzes Schweiz 
verabschiedet.
Die Schweizer Wirtschaft ist mit der stärksten Rezession seit dem 
2. Weltkrieg konfrontiert. Das Welthandelsvolumen ist innert kurzer 
Frist um rund einen Fünftel eingebrochen. Somit sinken auch Exporte 
und Investitionen in vielen Unternehmen unseres Landes massiv. Die 
treibenden Faktoren des Wachstums der letzten Jahre haben ins 
Negative gedreht. Der Finanzplatz ist unter Druck, aber auch weite 
Kreise der Exportwirtschaft werden durch die globale Krise in 
Mitleidenschaft gezogen.
Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise werden weltweit rekordhohe 
Konjunktur- und Rettungspakete beschlossen. Mit Blick auf die Schweiz
warnt economiesuisse-Präsident Gerold Bührer: "Aktionismus löst die 
Probleme nicht nachhaltig. Nach wie vor muss die 
wirtschaftspolitische Priorität bei einer langfristigen 
Wachstumspolitik liegen, damit die Schweiz aus der Krise gestärkt 
hervorgeht. Konjunkturpolitik kann nur subsidiär zur Abfederung 
schwerer konjunktureller Einbrüche dienen." Der Fokus für die 
Konjunkturstabilisierung soll in erster Linie bei der Geldpolitik, 
den automatischen Stabilisatoren und einem Verzicht auf 
Steuererhöhungen liegen. Zentrale Richtschnur für subsidiäre, 
schuldenbremskonforme konjunkturpolitische Massnahmen sind folgende 
drei Kriterien: Die Massnahmen müssen zeitgerecht wirken, 
zielorientiert zum Einsatz kommen und bedürfen einer zeitlichen 
Befristung, um eine unkontrollierte Schuldenwirtschaft zu verhindern.
Der Vorstand hat darüberhinaus - mit Blick auf die Angriffe auf 
den Finanzplatz Schweiz - einstimmig die beiliegende Resolution zur 
Wahrung unserer Standortinteressen verabschiedet. Sie fasst die 
Position von economiesuisse im Zusammenhang mit dem 
Bankkundengeheimnis und der Amtshilfe in Steuerfragen zusammen.
Resolution zur Verteidigung von Schweizer Standortinteressen
Interessen der Schweiz selbstbewusst wahren und ohne Aufgabe der 
Privatsphäre kooperieren
economiesuisse sieht den gezielten Ausbau der Amtshilfe in 
Steuerfragen bei gleichzeitigem Bekenntnis zum Bankkundengeheimnis 
als akzeptablen Ansatz für eine internationale Kooperation in 
Steuersachen. Die Kooperationsbereitschaft darf nicht zum "gläsernen 
Bürger" und einem automatischen Informationsaustausch führen. 
Gleichzeitig müssen für alle konkurrieren¬den Finanzplätze gleiche 
Spielregeln gelten. Die Wirtschaft erwartet zudem von unseren 
Be¬hörden die selbstbewusste Widerlegung ungerechtfertigter Angriffe 
aus dem Ausland und die Verfolgung einer Aussenpolitik zur Wahrung 
nationaler Wirtschaftsinteres¬sen.
Im Lichte der bevorstehenden Diskussionen im internationalen 
Umfeld (G-20-Gipfel und OECD) hat economiesuisse eine weitere 
Lagebeurteilung zur internationalen Kooperation in Finanz- und 
Steuerfragen vorgenommen und mögliche Handlungswege aus einer 
gesamtheitlichen Perspektive von
Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatz geprüft. Alle im Vorstand von
economiesuisse vertretenen Branchen und kantonalen Industrie- und 
Handelskammern sind sich einig. Der Vorstand verabschiedete deshalb 
am 30. März 2009 folgende Resolution einstimmig:
1. Die Wirtschaft steht zur Kooperation mit dem Ausland. Dies 
betrifft auch die Zusammenarbeit bei Steuerdelikten. In eine Lösung 
sind allerdings alle massgebenden Finanzplätze der Welt (London, 
Kanalinseln, US-Bundesstaaten wie Delaware, Bahamas, Singapur, 
Hongkong, Luxemburg usw.) zwingend miteinzubeziehen. Sie haben 
bezüglich der Bekämpfung der Geldwäscherei und "know your 
customer"-Verpflichtungen die gleichen internationalen Standards 
umzusetzen, wie die Schweiz.
2. Das Bankkundengeheimnis gilt nicht für deliktische Handlungen, 
sondern schützt die legitime
Privatsphäre. Die Ausdehnung der Amtshilfe auf Tatbestände ist 
entsprechend im Rahmen der Revision von Doppelbesteuerungsabkommen 
nach den geltenden OECD-Regeln vorzunehmen. Die Vereinbarungen müssen
verbindlich und abschliessend ausgestaltet werden. Sie sollen auch 
den Marktzugang ab der Schweiz für die betroffenen Aktivitäten 
miteinschliessen.
3. Ein automatischer Informationsaustausch zwischen Behörden sowie
pauschale Anfragen ("fishing expeditions") werden entschieden 
abgelehnt. In einem Rechtsstaat basiert die Amts- und Rechtshilfe auf
konkreten Verdachtsmomenten für klar identifizierbare Fälle. Der 
"gläserne Bürger" ist mit den Grundwerten der Schweiz nicht 
vereinbar. Die Privatsphäre der Bürger ist zu wahren.
4. Die Verfahren bei Amts- und Rechtshilfe müssen stark verkürzt 
werden, wobei eine rechtsstaatliche Überprüfung des ersten Entscheids
gewahrt bleiben muss. Diese Verfahren müssen auch von den 
begünstigten Staaten vollumfänglich respektiert werden.
5. Eine Aufnahme der Schweiz auf eine "schwarze Liste nicht 
kooperativer Staaten" oder von "Steuerparadiesen" - nota bene ohne 
vorherige Konsultation seitens der OECD - ist nicht akzeptabel. Die 
Schweiz kennt ein umfassendes Netz bilateraler Abkommen und hält ihre
Verpflichtungen vollumfänglich ein. Ungerechtfertigte und unhaltbare 
Druckversuche ausländischer Staaten sind entschlossen zurückzuweisen.
6. Die Schweizer Aussenpolitik muss sich vermehrt geschlossen und 
entschieden - gleich wie in Konkurrenzländern - auf die Verteidigung 
der nationalen Interessen unseres Wirtschaftsstandorts konzentrieren,
ohne sich in Nebenaspekten zu verzetteln. Schweizer Unternehmen 
unterhalten weltweit 2,4 Millionen Arbeitsplätze. Entsprechend ihrer 
Bedeutung muss auf den berechtigten angemessenen Einbezug in die 
internationalen Entscheidprozesse beharrt werden.

Kontakt:

Gerold Bührer
Telefon: 079 406 60 13

Pascal Gentinetta
Telefon: 044 421 35 35

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