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economiesuisse - Güterverkehrsabkommen verhindert Handelshemmnisse
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Bundesrates über die Revision des Abkommens

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Änderung des Güterverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU 
gutgeheissen. Nach der Beratung der zuständigen Kommissionen des 
National- und Ständerates soll das Abkommen unterzeichnet und per 1. 
Juli 2009 vorläufig angewendet werden. Damit wird gewährleistet, dass
der Warenverkehr mit der EU nicht beeinträchtigt und Behinderungen an
der Grenze vermieden werden. economiesuisse würdigt das 
Güterverkehrsabkommen und begrüsst den Beschluss des Bundesrates 
klar.
Die Revision des Vertragstextes wurde nötig, da die EU ihr 
Zollrecht um eine Reihe von Sicherheitsmassnahmen ergänzt hat. Ohne 
Einbezug der Schweiz wäre ein Transport zwischen Basel und Lörrach 
als weniger sicher eingestuft worden, als einer zwischen Riga und 
Lissabon. Angesichts der zentralen Lage unseres Landes und der engen 
wirtschaftlichen Verflechtung hätte sich diese administrative 
Zusatzbelastung sowohl für Schweizer Unternehmen als auch für Firmen 
im EU-Raum sehr negativ ausgewirkt. Dank der gegenseitigen 
Anerkennung der Sicherheitsstandards im Zollbereich entfällt nun die 
Pflicht zur Vorabanmeldung von Importen und Exporten 
("24-Stunden-Regel") im Handel mit der Europäischen Union. "Gerade in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind eine effiziente 
Zollabfertigung und ein möglichst ungehinderter Marktzugang von 
grosser Bedeutung", so Peter Flückiger von economiesuisse.
Die Diskussionen um die Sicherheit entlang der internationalen 
Wertschöpfungskette und die damit verbundenen gesetzlichen 
Vorschriften haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Diesem 
Trend kann sich unser Land nicht entziehen: Basierend auf dem 
revidierten Güterverkehrsabkommen wird die Schweiz im direkten 
Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten ebenfalls Sicherheitsmassnahmen 
einführen. Diese umfassen unter anderem die Schaffung eines so 
genannten "Authorized Economic Operator (AEO)"-Status: Export- und 
Speditionsfirmen, die gewisse Sicherheitsanforderungen erfüllen, 
können von Erleichterungen bei den Grenzkontrollen profitieren. Diese
neuen Massnahmen können für gewisse Unternehmen mit Mehraufwand 
verbunden sein. Bei der Umsetzung sind deshalb die Bedürfnisse der 
Schweizer Wirtschaft zu berücksichtigen.

Kontakt:

Roberto Colonnello
Telefon: +41 (0)44 421 35 35
roberto.colonnello@economiesuisse.ch

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