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Keine einseitige Vertiefung zulasten der Schweiz

Zürich (ots)

Stellungnahme zu den Vorschlägen des EU-Ministerrats zur Weiterführung des bilateralen Wegs

Der EU-Ministerrat stellt weitgehend einseitige Forderungen an die Schweiz und blendet dabei den Nutzen des bilateralen Wegs für die eigene EU-Wirtschaft aus. In den Themen Institutionelle Fragen, Unternehmens- und Zinsbesteuerung sowie Kohäsionszahlungen versetzt sich die EU in eine Bittstellerposition. Angesichts des bereits hohen, gegenseitigen Integrationsniveaus hat die Schweizer Wirtschaft im Moment kein Interesse an einer Vertiefung der Beziehungen mit der EU, die einseitig zulasten der Schweiz gehen. Deshalb sind bei den weiteren Gesprächen klare Gegenforderungen der Schweiz gegenüber der EU einzubringen. Zudem sind eingegangene Verpflichtungen einzuhalten.

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2012 der EU seine Grundsätze für institutionelle Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs unterbreitet. Diese werden seitens economiesuisse unterstützt. Der EU-Ministerrat reagiert auf die Vorschläge der Schweiz kritisch. Er verlangt eine verbindliche Regelung für die Übernahme und Überwachung des relevanten EU-Rechts sowie für die Streitschlichtung. economiesuisse nimmt diese Haltung zur Kenntnis. Sie verweist jedoch mit Nachdruck auf folgende Punkte:

1. economiesuisse verlangt eine pragmatische Lösung der institutionellen Frage beim Elektrizitätsdossier und wird dabei vom europäischen Wirtschaftsdachverband Businesseurope unterstützt. Dieser forderte bereits im Mai 2012 die EU zu einer raschen Vorgehensweise auf. Mit Erstaunen ist festzustellen, wie wenig die EU-Institutionen die realen Interessen der eigenen Wirtschaft berücksichtigen.

2. Die über hundert bilateralen Abkommen ermöglichen einen weitgehend hindernisfreien gegenseitigen Marktzugang und haben sich in der Praxis bewährt. Das in der Tat administrativ komplex zu verwaltende Vertragswerk ist seit Jahren für die EU-Wirtschaft äusserst vorteilhaft: Die Schweiz importiert jährlich für 40 Milliarden Euro mehr Güter und Dienstleistungen als sie dorthin exportiert und beschäftigt im In- und Ausland rund 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger. Diese Rolle der Schweiz als Wohlstandsmotor der EU-Wirtschaft und als drittwichtigster Handelspartner untermauert die beidseitige Bedeutung des bilateralen Vertragswerks. Das von gewissen EU-Kreisen dargestellte Image der Schweiz als «Rosinenpicker» ist entschieden zurückzuweisen. Es entbehrt jeglichem ökonomischen Abbild der bilateralen Beziehungen.

3. Die bestehenden bilateralen Abkommen sind auch in Zukunft gemäss dem rechtsstaatlichen Grundsatz «pacta sunt servanda» anzuwenden. Auftauchende Umsetzungsprobleme sind im gegenseitigen Interesse anzugehen.

4. Aus Sicht von economiesuisse sind klare Gegenforderungen der Schweiz an die Adresse der EU zu richten.

Kontakt:

Jan Atteslander, Telefon: 044 421 35 35, E-Mail:
jan.atteslander@economiesuisse.ch

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