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Recht/Prozesse
+++ Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen TRIPLAN HV-Beschluesse

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
06.08.2008
Bad Soden, den 6. August 2008 - Sechs Aktionäre haben gegen die auf 
der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008 gefassten Beschlüsse in 
unterschiedlichem Umfang Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. 
Betroffen ist unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung 
zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der VenturistIT 
GmbH als Untergesellschaft. Die heute dem Vorstand zugestellten 
Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt anhängig; die erste 
mündliche Verhandlung wird voraussichtlich am 23. September 2008 
stattfinden.
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr

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