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euro adhoc: Triplan AG
Recht/Prozesse
+++ OLG weist Beschwerde zum Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008 zurück

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
12.12.2008
TRIPLAN AG (ISIN: DE 0007499303 / Prime Standard): Mehrere Aktionäre 
hatten u.a. gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum 
Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Das Landgericht Frankfurt hat durch einen Beschluss vom  07.10.2008 
dem Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ: 3-05 O 203/08).
Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main angestrengt. Das OLG Frankfurt am
Main hat die Beschwerde der Aktionäre zurückgewiesen 
(Geschäftsnummer: 5 W 31/08). Der Antrag auf Eintragung in das 
Handelsregister wurde eingereicht.
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr

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