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SNF: Das NFP 58 untersucht die religiöse Praxis in Gefängnissen

Bern (ots)

Auf Heilssuche hinter Gittern

Das Menschenrecht der Religionsfreiheit wird in Schweizer Gefängnissen in der Regel nicht verletzt. Doch die Gefängnisseelsorge sollte sich auf den neuen religiösen, ethnischen und sprachlichen Pluralismus in den Strafanstalten einstellen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Nationalen Forschungsprogramms «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» (NFP 58).

Im Gefängnis ist die Pluralisierung der Religionen in zugespitzter Form zu beobachten. Inhaftierte folgen nicht mehr nur dem reformierten oder katholischen Bekenntnis, sondern auch der muslimischen, buddhistischen oder einer anderen Glaubensrichtung. Wie die Gefängnisse mit dieser neuen Situation umgehen, haben Forschende des Nationalen Forschungsprogramms «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» (NFP 58) untersucht.

Gefängnisseelsorge ist traditionell reformiert oder katholisch Traditionell wird die Gefängnisseelsorge von Angehörigen der katholischen oder reformierten Konfession ausgeübt. Den Seelsorgern kommt im Gefängnisalltag nach wie vor eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Aufgaben haben sogar zugenommen, oftmals bis zur Grenze der Belastbarkeit. Sie kümmern sich um alle Häftlinge, unbesehen ihres Glaubens, begleiten diese spirituell, feiern mit ihnen religiöse Feste und Zeremonien, beschäftigen sich aber auch mit ihren privaten und alltäglichen Sorgen.

Diese Ausweitung der Aufgaben hat eine Kehrseite, sagt die Studienleiterin und Ethnologin Irene Becci: Oftmals würden die Unterschiede zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen durch die Seelsorge verwässert. Die Häftlinge nähmen diese nicht in Anspruch, weil sie hier religiöse Kompetenz vorfänden, sondern weil dies der einzige Weg sei, der Zelle und dem oftmals angespannten und gewalttätigen Gefängnisalltag entkommen zu können.

Die wichtige Rolle von Landsleuten und Verwandten Daneben führt die religiöse Pluralisierung zu einem neuen, meist informellen Angebot spiritueller Unterstützung durch Evangelikale (z.B. die Heilsarmee), sogenannte Holisten, die Yoga und Meditation anbieten, sowie - vor allem bei ausländischen Häftlingen - durch Landsleute und Verwandte. Diese Situation sei nicht befriedigend, sagt Irene Becci. Die Landsleute würden von den Gefängnisleitungen höchstens toleriert, obschon sie wichtige psychologische und religiöse Dienste leisteten, und Evangelikale wie auch Holisten verfügten über keine guten Kenntnisse anderer Religionen.

Stereotypisierter Islam Der Islam ist in den meisten Gefängnissen ein wichtiges Thema. Zum einen kursieren unter dem nicht-muslimischen Personal wie auch unter den nicht-muslimischen Inhaftierten oftmals stereotype Annahmen über das Wesen des Islam: Er sei gewalttätig und schreibe die Unterdrückung der Frau durch den Mann vor. Zum anderen stellt die religiöse Praxis des Islam die Gefängnisse vor neue Herausforderungen, namentlich das Fasten während des Ramadan, das kollektive Freitagsgebet sowie die Ernährungsvorschriften.

Die grösseren Gefängnisse kommen diesen Bedürfnissen entgegen, aber die Gläubigen müssen die Initiative ergreifen. Für den Ramadan erlauben die Gefängnisleitungen Ausnahmen. Für das Freitagsgebet kommt zuweilen ein Imam vorbei. Im Unterschied zu den Vertretern der christlichen Konfessionen besitzt er in der Regel kein Büro innerhalb des Gefängnisses. Das Konsumverbot von Schweinefleisch führt zuweilen zu Spannungen. Manchenorts können Häftlinge sogenanntes Halal-Fleisch essen, müssen es aber selber bezahlen. In einigen Anstalten sind Gebetsteppiche verboten; als Ersatz dient das Badetuch.

Aufwertung und Professionalisierung der Gefängnisseelsorge Das Ausüben der religiösen Praxis auch in Gefangenschaft ist ein Menschenrecht, das in der Regel nicht verletzt werde, sagt Irene Becci. Doch die religiösen Bedürfnisse der Gefangenen müssten besser berücksichtigt und respektiert werden. Die Gefangenen würden über die Religion im oftmals harten Klima des Gefängnisalltags entlastende Beziehungen aufbauen.

Daher empfehlen die Forschenden erstens, dass die Gefängnisseelsorge aufgewertet wird, etwa indem man ihr für alle Gefangenen zugängliche Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Zudem sollte die Arbeit der informellen Seelsorger, also der Evangelikalen und Verwandten, in den Gefängnisalltag einbezogen werden. Zweitens sollten die Seelsorger im Umgang mit dem neuen religiösen, ethnischen und sprachlichen Pluralismus geschult werden. Drittens sollte das Personal besser über verschiedene Aspekte des Islam wie auch der afrikanischen und arabischen Kulturen informiert werden.

Die Forschenden haben für ihre Untersuchung die einschlägige Gesetzgebung aller Kantone analysiert, 12 grössere Gefängnisse schriftlich befragt, in drei Gefängnissen (zwei in der Westschweiz, eines in der Deutschschweiz) 30 Intensivinterviews mit Inhaftierten, Gefängnisseelsorgern und dem Personal geführt sowie religiöse Veranstaltungen analysiert.

Die Zusammenfassung des Forschungsprojekts sowie der Text dieser Medienmitteilung stehen auf der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen

Kontakt:

Dr. Irene Becci
Universität Bielefeld
Fakultät für Soziologie
D-33501 Bielefeld
Tel.: ++ 41 21 651 62 80
E-Mail: irene.becci@eesp.ch

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