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Übergangsmassnahme: Der SNF will exzellenten Forschenden befristeten Ersatz für ERC-Förderungsinstrumente an Schweizer Institutionen bieten

Bern (ots)

Exzellente Forschende, die sich zur Zeit aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative nicht mehr beim European Research Council für ERC Grants an einer Schweizer Forschungsinstitution bewerben dürfen, sollen dies im Rahmen einer Übergangsmassnahme im Jahr 2014 beim SNF tun können. Ziel ist es, den starken Forschungsplatz Schweiz zu erhalten.

Seit dem 26. Februar und bis auf weiteres können Forschende in der Schweiz beim European Research Council (ERC) keine Gesuche mehr für ERC Grants einreichen. Der Grund für diesen momentanen Ausschluss geht auf die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 zurück. Auch Gesuche von Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftlern aus dem Ausland, die in der Schweiz forschen wollen, werden vom ERC nicht mehr akzeptiert. Als Erstes davon betroffen ist die Aus-schreibung für ERC Starting Grants mit Eingabetermin 25. März 2014.

Gegen eine Schwächung des Forschungsplatzes Schweiz Die hohe Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit und die Internationalität von Forschung und Innovation in der Schweiz müssen mit anderen Mitteln erhalten werden, bis eine politische Lösung mit der EU gefunden werden kann. Im Sinne der vom Bundesrat am vergangenen Freitag angekündigten Absicht und in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) will der SNF im Rahmen einer Übergangsmassnahme ein befristetes Förderungsinstrument schaffen. Dieses entspricht bezüglich Zielen, Art und Ausstattung den ERC Förderungsinstrumenten der Starting Grants und der Consolidator Grants. Über das dritte ERC-Instrument, die Advanced Grants, wird zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit dem SBFI entschieden werden. Die Ausschreibungen für dieses befristete Förderungsinstrument richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Schweiz forschen oder mit Institutionen in der Schweiz diesbezüglich verhandeln.

Ursprüngliche Eingabetermine werden beibehalten Der SNF wird das Instrument, die Evaluationsverfahren und administrativen Abläufe in den nächsten Wochen aufbauen. Die ursprünglichen Eingabetermine des ERC für Starting Grants (25. März) und Consolidator Grants (20. Mai) werden beibehalten.

Forschende, die ein Forschungsprojekt in der Schweiz planen und dazu einen ERC Starting Grant beantragen wollten, können ihr Gesuch zwischen dem 15. März und dem 25. März 2014 beim SNF über die elektronische Plattform mySNF (www.mysnf.ch) einreichen. ERC-Gesuche können ohne grössere inhaltliche oder formelle Anpassungen eingereicht werden. Interessierten Forschenden wird empfohlen, so schnell wie möglich ein Benutzerkonto für mySNF anzufordern.

Genauere Informationen zur Gesuchseinreichung werden bis am 14. März 2014 auf der Webseite des SNF publiziert. Informationen zum Consolidator Grant folgen so bald wie möglich.

Generelle Informationen zum Stand der Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020 sind auf dem Factsheet des SBFI ersichtlich.

Factsheet des SBFI: http://www.sbfi.admin.ch/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEdYN9gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

Der Text dieser Medienmitteilung steht auf der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: www.snf.ch/medien > Medienmitteilungen

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