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Zur Lage in den tunesischen Gefängnissen: Präsident Ben Ali ordnet eine Reihe von Fördermassnahmen an

Tunis (ots)

Nach Kenntnisnahme des Schlussberichts eines
Untersuchungsausschusses über die Haftbedingungen in Tunesien hat
Präsident Zine el Abidine Ben Ali am 17. Februar eine Reihe von
Massnahmen angeordnet, mit dem Ziel, Verbesserungen in diesem Bereich
und vor allem auf Ebene des Gesundheitsschutzes mit sofortiger
Wirkung vorzunehmen. Weitere, die gesellschaftliche Reintegration
betreffende Massnahmen im Rahmen eines umfassenden, ebenfalls von
Präsident Ben Ali initiierten Reformprogramms werden folgen.
Besagter Ausschuss, unter Vorsitz von Herrn Zakaria Ben Mustapha,
dem Präsidenten des Obersten Komitees für Menschenrechte und
Grundfreiheiten, setzte sich aus angesehenen Juristen und Medizinern
zusammen. Er konnte mehrere Kontrollen in verschiedenen Gefängnissen
des Landes durchführen und mit zahlreichen Inhaftierten in ihren
Zellen einzelne Gespräche führen.
Zwar stellte der Ausschuss nennenswerte Verbesserungen im Laufe
der letzten Jahre fest, beobachtete jedoch eine Überbevölkerung in
gewissen  Haftanstalten. Es wurden insgesamt 12 Haftanstalten von
dieser eingehenden Untersuchung einbezogen, welche auch auf einen
Mangel an Betten hinwies.
Die Untersuchungshaft: Eine Sondervorkehrung
Aufgrund der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses ordnete
Präsident Ben Ali folgendes an:
1.  Die Lage der noch nicht verurteilten Festgenommenen neu
       einschätzen, indem man die Untersuchungshaft als eine
       Sondervorkehrung ansieht.
2.  Von den Freilassungs-Massnahmen mit oder ohne Kaution Gebrauch
       machen im Falle von Verstössen ohne erheblichen Schaden auf   
       Person und Eigentum.
3.  Möglichst auf das Gesetz über gemeinnützige 
       Arbeitsleistungsstrafe zurückgreifen als Alternative zur 
       Haftstrafe bei gewissen Delikten.
Zudem hat Präsident Ben Ali angewiesen, dem Mangel an Betten in
den betreffenden Haftanstalten so bald wie möglich Abhilfe zu
schaffen. Ferner ordnete er eine Reihe weiterer Massnahmen an, die
darauf abzielen, die Haftbedingungen weitgehend zu verbessern. Sie
betreffen vor allem die Gesundheit, die Alphabetisierung, die
berufliche Ausbildung und die sportlichen und kulturellen
Aktivitäten. Ausserdem sollten Anstrengungen unternommen werden zum
Zweck der besseren Eignung des Betreuungspersonals und der
Qualitätsanhebung der Einrichtungen und  erforderlichen Räume.
Die bedingte Haftentlassung begünstigen
Zur Festigung dieser Massnahmen ordnete Präsident Ben Ali ferner
folgendes an:
1.  Die Bedingungen zur rehabilitativen Begnadigung dahin
       überprüfen, dass sie möglichst vielen Inhaftierten zugute 
       kommt.
2.  Das Weiterbildungsprogramm für Haft- und Betreuungspersonal
       fördern.
3.  Die Rolle des Strafvollzugsrichters in den grossen
       Haftanstalten verstärken, damit er den Strafvollzug besser
       kontrollieren und geeigneten Gefangenen die bedingte   
       Entlassung gewähren kann.
Für weitere Fragen: www.infotunisie.com

Kontakt:

AZConsulting
Relations Publiques
Genève
Philippe Amez-Droz
Fax +41/22/786'76'87
mailto:az@azconsulting.ch

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