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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Reguläres ...

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Verträge
24.10.2008
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft, Stefan George Ring 23, 81929 
München - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und 
Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschungs- und 
Gewinnabführungsvertrag - Reguläres Delisting der 
COMPUTERLINKS-Aktien beabsichtigt
München, 24. Oktober 2008
Im Zusammenhang mit dem zwischen der CSS  Computer  Security  
Solutions  Erwerbs
GmbH   und   der   COMPUTERLINKS   AG    beabsichtigten    Beherrschungs-    und
Gewinnabführungsvertrag  hat  der  Vorstand  der  COMPUTERLINKS   AG   und   die
Geschäftsführung der CSS  Computer  Security  Solutions  Erwerbs  GmbH  die  Dr.
Ebner,   Dr.   Stolz   und   Partner    GmbH    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft,    Stuttgart,    mit     der     Ermittlung     des
Unternehmenswerts der COMPUTERLINKS AG beauftragt.
Der  Bewertungsgutachter  hat  dem  Vorstand  der  COMPUTERLINKS  AG   und   der
Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs  GmbH  heute,  nach
inhaltlichem Abschluss der Bewertungsarbeiten, mitgeteilt,  dass  der  nach  dem
Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der COMPUTERLINKS  AG  zum  18.
Dezember   2008   TEUR   119.190   beträgt.    Dies    entspricht    nach    dem
Bewertungsgutachten einem Wert von  EUR  16,54  je  COMPUTERLINKS-Aktie.  Dieser
Wert  liegt  über  dem  volumengewichteten  durchschnittlichen  Börsenkurs   der
COMPUTERLINKS-Aktie der  letzten  drei  Monate  vor  Bekanntgabe  des
geplanten Abschlusses des Beherrschungs-  und  
Gewinnabführungsvertrags  am  5.  September
2008 und stellt nach Auffassung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner  GmbH  eine
angemessene Abfindung nach § 305 AktG dar. Der angemessene Ausgleich nach  § 304
Abs. 2 Satz 1 AktG beträgt nach Auffassung  des  Bewertungsgutachters  EUR  0,97
(brutto)    je    COMPUTERLINKS-Aktie.    Von    diesem    Betrag    ist     die
Körperschaftsteuerbelastung  (zuzüglich  Solidaritätszuschlag)  in  der  jeweils
gesetzlich vorgesehenen Höhe abzusetzen. Danach  ergibt  sich  nach  derzeitigen
Verhältnissen eine Ausgleichszahlung von EUR 0,95  je  Computerlinks-Aktie.  Der
vom Landgericht München I bestellte sachverständige Prüfer, die SUSAT
&  PARTNER OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat heute 
mitgeteilt, dass er  den Abfindungs- und Ausgleichsbetrag für 
angemessen hält.
Die Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs  
GmbH  hat  dem Vorstand der COMPUTERLINKS AG heute angeboten, die von
der Dr. Ebner, Dr.  Stolz und  Partner  GmbH  ermittelte  angemessene
Abfindung   und   den   ermittelten angemessenen Ausgleich im Rahmen 
des Beherrschungs- und  Gewinnabführungsvertrag zu vereinbaren. 
Vorstand  und  Aufsichtsrat  der  COMPUTERLINKS  AG  werden  die 
Bewertungsergebnisse prüfen und in den nächsten Tagen  über  den  
Abschluss  des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 
beschließen.
Die  außerordentliche  Hauptversammlung  der  COMPUTERLINKS  AG,  die
über  die Zustimmung  zum  Beherrschungs-  und  
Gewinnabführungsvertrag  beschließt,  soll voraussichtlich am 18. 
Dezember 2008 stattfinden.
Auf Anregung der Geschäftsführung der CSS Computer  Security  
Solutions  Erwerbs GmbH hat der Vorstand der  COMPUTERLINKS  AG  
heute  beschlossen,  vorbehaltlich einer Zustimmung  der  
außerordentlichen  Hauptversammlung,  Maßnahmen  für  den Widerruf 
der Zulassung der COMPUTERLINKS-Aktien zum  regulierten  Markt  an  
der Frankfurter Wertpapierbörse einzuleiten, um den Börsenhandel der 
COMPUTERLINKS- Aktien im regulierten Markt zu  beenden  (sog.  
reguläres  Delisting).  Die  CSS Computer Security Solutions Erwerbs 
GmbH hat den Vorstand der  COMPUTERLINKS  AG mitgeteilt,  dass  im  
Rahmen  des  regulären   Delisting   den   außenstehenden Aktionären 
der  COMPUTERLINKS  AG  ein  Barabfindungsangebot  zum  Erwerb  ihrer
COMPUTERLINKS-Aktien unterbreitet werden  soll.  Die  Höhe  dieser  
Barabfindung soll dem Betrag entsprechen, der  als  Abfindung  nach  
§  305  AktG  unter  dem Beherrschungs-  und   
Gewinnabführungsvertrag   geleistet   werden   soll.   Die 
COMPUTERLINKS  AG  und  die  CSS  Computer  Security  Solutions   
Erwerbs   GmbH beabsichtigen, kurzfristig beim  Landgericht  München 
I  die  Bestellung  eines gemeinsamen  Prüfers  für  die  Prüfung  
der   Angemessenheit   des   Delisting- Abfindungsangebots zu 
beantragen.
München, 24. Oktober 2008
Der Vorstand
Diese Pressemitteilung ist unter www.COMPUTERLINKS.de abrufbar.
Weitere Informationen:
|COMPUTERLINKS AG                              |
|Daniela Drygalla - Investor Relations         |
|Stefan-George-Ring 23                         |
|D-81929 München                               |
|Tel.:  |+49 (0) 89 930 99-227                  |
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|E-Mail:|Investor-Relations@COMPUTERLINKS.de    |
|Interne|www.COMPUTERLINKS.de                |
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Rückfragehinweis:

Daniela Drygalla

Tel: +49(0) 89 93099227

investor-relations@computerlinks.de

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