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Hirsch Servo AG

EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
12.04.2014


HIRSCH Servo AG

                           A-9555 Glanegg 58, Kärnten
                           Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0
                         Homepage: www.hirsch-gruppe.com
                ANMELDUNG: E-Mail Adresse:  hv.anmeldung-1@oekb.at
                           Fax Nr.: +43 (0)1 928 90 60
                             SWIFT BIC: OEKOATWWHVS
                               ISIN: AT0000849757

                                    Einladung

     zu der am Montag, den 5. Mai 2014, um 10 Uhr in der BKS Bank Zentrale,
           Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020 Klagenfurt,



      auf Antrag der Lifemotion S.A. gemäß § 105 Abs 3 AktG, stattfindenden

                       außerordentlichen Hauptversammlung

                            T a g e s o r d n u n g:

   1. Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
   2. Beschlussfassung über die Entlastung des  Vorstandsmitgliedes  Dipl.  Ing.
      Siegfried Wilding für (i) das am 30. Juni 2012 endende  Geschäftsjahr  und
      (ii) das am 30. Juni 2013 endende Geschäftsjahr.


-  Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet  sich  nach  §  111

Abs. 1. und 2. AktG  nach  dem  Anteilsbesitz  am  Ende  des  Nachweisstichtags.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem  Tag  der  Hauptversammlung,
somit das Ende des 25.04.2014. Zur Teilnahme an  der  Hauptversammlung  ist  nur
berechtigt,  wer  an  diesem  Stichtag   Aktionär   ist.   Bei   depotverwahrten
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des  Anteilsbesitzes  am  Nachweisstichtag
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft  unter
der oben angeführten Adresse  mit  Unterschrift  (firmenmäßiger  Zeichnung)  des
depotführenden  Kreditinstituts  (auch  per  Telefax  oder  mit  unveränderbarem
Anhang per E-Mail oder via SWIFT) bis  längstens  am  dritten  Werktag  vor  der
Hauptversammlung, das ist der 29.04.2014,  zugehen  muss.  Die  Depotbestätigung
muss sich auf den Nachweisstichtag, also den 25.04.2014, 24 Uhr  MESZ  (Ortszeit
Glanegg), beziehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß §  10a  AktG
wird verwiesen.
- Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 12.04.2014  bei  der  Gesellschaft
oder auf deren Homepage in die Unterlagen  gemäß  §  108  Abs.  3  und  4.  AktG
Einsicht zu nehmen. Diese Informationen sind bis zum Ablauf  eines  Monats  nach
der  Hauptversammlung  durchgehend  auf  der  Internetseite   der   Gesellschaft
zugänglich.
- Den Aktionären  steht  das  Recht  zu,  zu  verlangen,  dass  Punkte  auf  die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und  bekannt  gemacht  werden  (§  109
AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen  (§
110 AktG), das Antragsrecht in der Hauptversammlung zu jedem  Tagesordnungspunkt
(§ 119 AktG) und das Recht auf Auskunft in der  Hauptversammlung  (§  118  AktG)
zu. Das  Recht  nach  §  109  AktG  kann  bis  längstens  am  19.  Tag  vor  der
Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist der  16.04.2014,  und  das  Recht
nach § 110 AktG kann bis  längstens  am  7.  Werktag  vor  der  Hauptversammlung
(Datum  des  Zugehens),  das  ist  der  23.04.2014,  von   jedem   Aktionär   in
schriftlicher Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per  E-Mail
oder via SWIFT) samt Nachweis  zum  Anteilsbesitz  (Depotbestätigung)  gegenüber
der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über  diese
Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich.
- Auf das Recht jedes  Aktionärs,  sich  in  der  Hauptversammlung  durch  einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113  AktG  und  §  114
AktG). Jeder Aktionär, der zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische  Person  zum  Vertreter  zu
bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten  Person  schriftlich,  das  heißt
mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden.  "Textform"
bedeutet, dass  die  Vollmacht  in  einer  Urkunde  oder  auf  eine  andere  zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben,  die  Person
des Aktionärs genannt und der Abschluss  der  Erklärung  durch  Nachbildung  der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht  wird.  "Schriftlich"  ist  die
Vollmacht auch dann, wenn sie über  ein  international  verbreitetes,  besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der  Kreditinstitute  (SWIFT)  übermittelt  wird,

dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert  werden  können.  Jedenfalls  ist  die
Übermittlung der  Vollmacht  per  Telefax  zulässig.  Dies  gilt  auch  für  den
Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann  das  auf
der  Homepage  der  Gesellschaft  für   ihre   Aktionäre   zugänglich   gemachte
Vollmachtsformular verwendet werden  (§  114  Abs.  3.  AktG).  Dieses  Formular
ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten  Vollmacht.  Hat  ein  Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut  Vollmacht  erteilt,  so  genügt  es,  wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm  Vollmacht

erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw.  deren  Widerruf  muss  der  Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es  wird  gebeten,  die  Vollmacht
bzw.  deren  Widerruf  entweder   bei   der   Registrierung   am   Einlass   der
Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an  die  HIRSCH  Servo  AG  an  die  oben
angeführte Postanschrift,  E-Mail-Adresse  bzw.  Telefaxnummer  zu  übermitteln,
wobei  die  Vollmacht  bzw.  deren  Widerruf  in  diesem  Fall  jedenfalls   bis
02.05.2014, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss.
- Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen  des  Aktiengesetzes  (AktG)
sind auch auf der  Homepage  der  Gesellschaft  veröffentlicht  und  werden  auf
Anfrage an Aktionäre versandt.
- Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft in Nominale von EUR 3.635.000 eingeteilt  in  500.000  Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 12.04.2014 958  eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine  Rechte  zu.  Die  Gesamtzahl  der
teilnahme- und stimmberechtigten  Aktien  beträgt  zu  vorangeführtem  Zeitpunkt
499.042. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der  zur  Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte  eine  Identitätsfeststellung  nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die  Teilnehmer  sind  deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass,  Personalausweis
oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.





Glanegg, am 12.04.2014
      Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Tel:  0676/5784006,  
E-Mail:   michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com
www.hirsch-gruppe.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    HIRSCH Servo AG
             Glanegg 58
             A-9555 Glanegg
Telefon:     +43(0)4277 2211 120
FAX:         +43(0)4277 2211 170
Email:        investor@hirsch-gruppe.com
WWW:      www.hirsch-gruppe.com
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT0000849757
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

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