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euro adhoc: Energiekontor AG
Kapitalmaßnahmen
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Aktieneinziehung

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
27.03.2008
Durch Beschluss der Hauptversammlung der  Gesellschaft vom 6. Juli 
2006 ist der Vorstand gemäß §  71  Abs. 1  Nr. 8  AktG  ermächtigt 
worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese 
einzuziehen,  ohne dass es eines weiteren 
Hauptversammlungsbeschlusses  bedarf.  Die  Gesellschaft hat im Jahr 
2007 insgesamt  78.000  Stückaktien  der Gesellschaft mit einem 
rechnerischen Anteil am  Grundkapital von Euro 1.-  je Aktie  
aufgrund dieser Ermächtigung an der Börse erworben.
Der  Vorstand  hat  heute  von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht 
und beschlossen, 78.000  Stück  Aktien  der  Gesellschaft   
einzuziehen und das Grundkapital von Euro 15.089.310.- um Euro 
78.000.- auf Euro 15.011.310.- herabzusetzen. Der Aufsichtsrat hat 
heute dieser Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien 
zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung wird durch die Einziehung  im  
Wege der Ausbuchung der Aktien vom Aktiendepot der Gesellschaft 
durchgeführt.

Rückfragehinweis:

Cerstin Kratzsch
Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: +49(0)421-3304-105
E-Mail: cerstin.kratzsch@energiekontor.de

Branche: Energie
ISIN: DE0005313506
WKN: 531350
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse Hannover / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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