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EANS-News: P&I Personal & Informatik AG
Gerichte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigen Auffassung von Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendem zu unwirksamen Beschlussfassungen der Herren Dr. Heidel und Vinall

Wiesbaden (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Recht/Prozesse
Im Hinblick auf die mehrmaligen Versuche der
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Thomas Heidel und Robert Vinall, ohne 
Teilnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Wand Beschlüsse des 
Aufsichtsrates der P&I Personal & Informatik AG herbeizuführen, haben
sich in der Zwischenzeit mehrere Gerichte in einstweiligen 
Rechtsschutzverfahren der Auffassung des Vorstandes sowie des 
Aufsichtsratsvorsitzenden angeschlossen, dass diese 
Beschlussfassungen unwirksam waren und keine Rechtswirkung entfalten.
Die befassten Gerichte haben unter anderem ausdrücklich die 
Nichtigkeit der Abberufung des Vorstandsvorsitzenden Vasilios Triadis
festgestellt. Den Herren Dr. Heidel und Vinall wurde zudem durch 
einstweilige Verfügungen untersagt, erneut zu versuchen, zu zweit 
Aufsichtsratsbeschlüsse herbeizuführen oder solche Beschlüsse zu 
vollziehen.

Rückfragehinweis:

Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com

Branche: Software
ISIN: DE0006913403
WKN: 691340
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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Düsseldorf / Freiverkehr

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