EANS-Adhoc: AvW Invest AG: Keine Angebotspflicht bei Verkauf von knapp 8,5 Prozent binnen 20 Börsetagen
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Unternehmen
07.04.2009
Mit Bescheid vom 7.4.2009 hat der 3. Senat der Übernahmekommission festgestellt, dass für AvW Invest AG und AvW Gruppe AG durch Erlangen einer kontrollierenden Beteiligung an S&T System Integration & Technology Distribution AG ("S&T") am 19. Dezember 2008 gemäß § 22 Abs 1 ÜbG die Pflicht zur Stellung eines Übernahmeangebots besteht. AvW Invest AG und AvW Gruppe AG haben binnen 20 Börsetagen ab Zustellung dieses Bescheids am 7.4.2009 ihre Beteiligung an S&T auf maximal 30% der ständig stimmberechtigten Aktien zu reduzieren, oder binnen 20 Börsetagen das Pflichtangebot anzuzeigen. Derzeit halten AvW Invest AG und AvW Gruppe AG gemeinsam 38,44% der ständig stimmberechtigten Aktien (abzüglich der von S&T gehaltenen eigenen Aktien) der S&T.
Die AvW Invest AG (ISIN-Nummer: AT0000930409, Reuters: AVWI.VI , XETRA Vienna: AWS) mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee konzentriert sich auf zwei zentrale Geschäftsfelder: Beteiligungen sowie Immobilien. Die AvW Aktien notieren an der Wiener Börse im Standard Market Auction.
Rückfragehinweis:
AvW INVEST AG
Brigitte Burger
Tel.: 04229/3621-24
mailto:b.burger@avw.eu
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000930409
WKN: 892661
Index: Standard Market Auction
Börsen: Börse Frankfurt / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Wiener Börse AG / Amtlicher Markt