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Drei wichtige Anliegen der Krebsliga werden vom Bund angepackt
Die Vergütungsregelungen für Off-Label-Anwendungen sind aber nach wie vor ungenügend

Bern (ots)

Die Krebsliga Schweiz freut sich, dass der Bund zwei lang geforderte Anliegen der Krebsliga, die für eine verbesserte Versorgung von Krebsbetroffenen wichtig sind, aufgenommen hat und finanziell unterstützt: Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie Unterstützung für pflegende Angehörige. Auch die Bemühungen zu einer klareren Regelung der Vergütung von Arzneimittel im Einzelfall sind begrüssenswert. Aus Sicht der Krebsliga entschärfen die angepassten Bestimmungen in der KVV die Problematik der uneinheitlichen Vergütung von Off-Label-Anwendungen aber nur teilweise.

Mit dem Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020 gibt der Bund die Möglichkeit, Wissensgrundlagen zu erarbeiten, aber auch Modelle guter Praxis zu analysieren und zu dokumentieren. Gerade die Versorgung von Krebspatienten im akuten wie auch im ambulanten Setting stützt sich auf interprofessionelle Zusammenarbeit. In der Onko-Rehabilitation und der Palliative Care ist Interprofessionalität unabdingbar. Nur durch das Zusammenwirken mehrerer Gesundheitsberufe kann Wirkung erzielt und auf die Bedürfnisse der Patienten eingegangen werden. Zudem sichert die Interprofessionalität in diesem Feld auch den effizienten Einsatz von Fachkräften.

Das zweite Förderprogramm Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige 2017-2020 bietet die Chance, diese bisher vernachlässigten Leistungen in der Versorgung anzuerkennen, zu erleichtern und Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige zu verbessern. In diesem Licht ist auch der Entscheid des Bundesrates an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 zu begrüssen, eine Vorlage ausarbeiten zu lassen, die eine finanzielle und zeitliche Entlastung der Angehörigen ermöglicht. Viele Krebsbetroffene werden zu Hause versorgt und wünschen sich dies auch. Damit nimmt eine seit Jahren gestellte Forderung endlich konkrete Formen an.

Die Anpassungen der Vergütungsregelung für Off-Label-Use gehen zu wenig weit

Die angepassten Bestimmungen bezüglich der Vergütung von Arzneimittel im Einzelfall in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sollen eine einheitliche Beurteilung von Kostengutsprachegesuchen für Off-Label-Use sicherstellen, den Beurteilungsprozess beschleunigen sowie die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure verbessern. Die Krebsliga begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen zur Entschärfung der Problematik von Off-Label-Medikamenten - die Anpassungen gehen aber zu wenig weit:

   - Neu muss der Versicherer bei vollständig eingereichtem 
     Kostengutsprachegesuch innert zwei Wochen über die Vergütung 
     entscheiden. Zusätzlich braucht es aber Regeln für den 
     unmittelbaren Beginn einer Therapie noch bevor die 
     Kostengutsprache eingetroffen ist. Für bestimmte Indikationen 
     sind zwei Wochen ohne notwendige Therapie ethisch nicht 
     verantwortbar. Begrüssenswert ist zudem ein standardisiertes 
     Formular, welches die Vertrauensärzte erarbeiten. Damit kann der
     Aufwand für Kostengutsprachegesuche gesenkt und klare Kriterien 
     für die Vollständigkeit eines Gesuchs definiert werden. Um den 
     therapeutischen Nutzen einer Off-Label-Behandlung im 
     onkologischen und onko-hämatologischen Bereich kompetent zu 
     beurteilen, fordert die Krebsliga weiterhin ein unabhängiges 
     Expertengremium.
   - Neu wird auch klarer geregelt, dass die Pharmaunternehmen bei 
     der Preisfestsetzung mitwirken müssen. Eine bleibende Forderung 
     der Krebsliga ist, dass sich Pharmaunternehmen in 
     verpflichtender Weise an den Kosten von Arzneimitteln 
     beteiligen, die Off-Label verwendet werden. In diesem 
     Zusammenhang sind innovative Vergütungssysteme, wie 
     beispielsweise ein "Pay for performance"-Modell, zu prüfen.

Seit Jahren kämpft die Krebsliga für einen gleichberechtigten Zugang zu (Krebs-) Medikamenten sowie Angemessenheit bei deren Preisgestaltung. Gemäss der von der Krebsliga Schweiz in Auftrag gegebenen Studie von INFRAS aus dem Jahr 2013 sind schätzungsweise rund ein Drittel aller Krebspatientenfälle von Off-label-Use betroffen. In der pädiatrischen Onkologie wird sogar fast ausschliesslich im Off-Label-Use behandelt. Die Krebsliga geht davon aus, dass die Zahl der Off-Label-Use-Fälle in Zukunft weiter steigen wird. Gründe dafür sind unter anderem die medizinische Entwicklung und der Trend zur personalisierten Medizin.

Box : Krebsbehandlungen im Off-Label

"Off-Label-Use" heisst, dass ein Medikament eingesetzt wird, das für diese Behandlung (noch) nicht von der Arzneimittelbehörde Swissmedic zugelassen oder (noch) nicht auf der Spezialitätenliste des BAG aufgenommen ist. Gerade im Bereich der Onkologie sind Patientinnen und Patienten häufig mit Off-Label-Anwendungen konfrontiert. Flexible und schnelle Zulassungsverfahren sind unerlässlich, damit Krebsbetroffene Zugang zu teilweise überlebenswichtigen Medikamenten haben.

Kontakt:

Flavia Nicolai
Leiterin Medienstelle

Krebsliga Schweiz
Effingerstrasse 40
CH-3001 Bern
Tel.: +41 31 389 94 13
media@krebsliga.ch
www.krebsliga.ch
www.twitter.com/krebsliga

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