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Teilrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften
IOTH beauftragt VKF mit punktuellen Anpassungen der schweizweit gültigen Vorschriften

Bern (ots)

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat die seit 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Brandschutzvorschriften im laufenden Jahr einer Teilrevision unterzogen. Mit dieser Revision wird das Zusammenspiel zwischen der Bauproduktegesetzgebung und den Brandschutzvorschriften erleichtert. Somit können bisher im Brandschutz bewährte Produkte nach dem 1. Januar 2017 unter Angabe der Euroklasse wieder verwendet werden.

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat am 22. September 2016 die vorgeschlagenen Änderungen der Teilrevision "VKF-Brandschutzvorschriften" einstimmig gutgeheissen. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Die Teilrevision ergibt Änderungen in 16 Richtlinien, 9 Erläuterungen und in 3 Arbeitshilfen. Die geänderten Dokumente werden On- und Offline zur Verfügung gestellt. Sie sind auf der Website www.praever.ch einsehbar. Die neuen Teildokumente sind ab sofort bei der VKF bestellbar und werden im Dezember 2016 ausgeliefert.

Weitere Informationen:

René Stüdle, Brandschutz VKF: Telefon 031 320 22 36,
E-Mail: rene.stuedle@vkf.ch
Rolf Meier, Medienstelle VKF: Telefon 031 320 22 82,
E-Mail: rolf.meier@vkf.ch

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