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EUROMED AG, Fürth: Abschluss eines Nachtrages zum bestehenden Mietvertrag als flankierende Restrukturierungsmaßnahme, insbesondere Vereinbarung teilweiser erfolgsabhängiger Miete bis 30.06.2005, Verpfändung vo

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Fürth, den 13. August 2003: Als Ergebnis langwieriger Verhandlungen
mit der Vermieterin, der Mietzinszessionarin sowie dem
Bankenkonsortium, unter Führung der Bayerischen Landesbank, ist es
gelungen, eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden, langfristigen
Mietvertrag abzuschließen. Insoweit erfolgte eine vertragliche
Fixierung der Bedingungen, wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom
03.03.2003 angekündigt, wenngleich es betragsmäßig und inhaltlich
nicht zu einer Anerkennung sämtlicher Forderungen der EUROMED AG und
der Umsetzung der in Aussicht gestellten Maßnahmen gekommen ist.
Der Nachtrag zum Mietvertrag hat im wesentlichen zum Inhalt, dass
rückwirkend zum 01.01.2003 bis einschließlich 30.06.2005 eine
temporäre Modifikation des Mietzinses in einem Gesamtvolumen von EUR
4,5 Mio. Euro vereinbart wurde. Für diesen Zeitraum besteht eine fixe
und eine variable Mietbelastung. Für das Jahr 2003 wurde die bisher
nur fixe  Miete um 2 Mio. Euro, für das Jahr 2004 um 1,75 Mio. Euro
und für das Geschäftsjahr 2005 um 0,75 Mio. Euro reduziert und eine
variable Miete in maximal gleicher Höhe vereinbart. Mit 90% einer
Bemessungsgrundlage, die aus dem um außerplanmäßige Abschreibungen
und erfolgsabhängige Miete korrigierten Jahresüberschuss besteht,
muss die Reduktion des fixen Mietbestandteils ausgeglichen werden.
Für den Fall, dass bis zum 30.06.2005 keine erfolgsabhängige Miete
mit einem Gesamtvolumen bis zu (insgesamt) EUR 4,5 Mio. Euro
geleistet werden konnte, besteht die vertragliche Verpflichtung, den
Differenzbetrag in Abhängigkeit des Geschäftserfolges der EUROMED AG
ganz oder teilweise in zukünftigen Geschäftsjahren zu entrichten.
Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der getroffenen
Vereinbarung um eine zinslose Streckung des jeweilige Mietzinses ohne
echten Verzichtscharakter.
Es wurde weiter vereinbart, dass in Abhängigkeit der Entwicklung der
EUROMED AG nach Ablauf der temporären Mietreduktion, zum 30.06.2005,
über weitere Maßnahmen, sollten sie dann noch erforderlich sein,
verhandelt werden wird.
Zudem hat sich die EUROMED AG in den Verhandlungen die vertragliche
Möglichkeit gesichert, Mietflächen systemnah zweitzuverwenden bzw. zu
gestalten. Der Ausbau der Fachgebiete mit einer zunehmenden
Spezialisierung kann nun zügig realisiert werden.
Insgesamt konnte der unternehmerische Spielraum für die EUROMED AG
durch Modifikation des Vertragsverhältnisses für die nächsten drei
Geschäftsjahre gesichert werden.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Sachbehandlung, insbesondere der
Finanzierungsfragen, hat die Bayerische Landesbank von ihrem
darlehensvertraglich vorgesehenen Nachbesicherungsrecht in der Weise
Gebrauch gemacht, dass der Vorstand der EUROMED AG gehalten war,
sämtliche Markenrechte an die Bayerische Landesbank zu verpfänden.
Die Verpfändung ist auflösend bedingt auf die vollständige
Entrichtung der zinslos gestreckten erfolgsabhängigen Miete.
Im ersten Halbjahr wurden konsolidiert Umsatzerlöse in Höhe von
8.724 T Euro erzielt. Dies bedeutet gegenüber dem vergleichbaren
Vorjahreszeitraum einen Umsatzrückgang von ca. 13%. Nur durch die
bereits umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen sowie den Abschluss
der vorbezeichneten Nachtragsvereinbarung konnte das konsolidierte
EBT trotzdem von -373 T Euro zum Halbjahr 2002 auf -28 T Euro im
Berichtszeitraum 2003 verbessert werden. Für das Geschäftsjahr 2003
wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 13.08.2003

Rückfragehinweis:

Harald Niebler
Investor Relations
EUROMED AG
Tel.: +49 (0) 911-9714-604
Fax: +49 (0) 911-9714-607
E-Mail: boerse@euromed.de

Branche: Gesundheitsdienste
ISIN: DE0005706808
WKN: 570680
Index:
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