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Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben - Der ACS freut sich, dass der Bundesrat diese Motion zur Annahme empfiehlt

Bern (ots)

Anfang November hat der Bundesrat beschlossen dem Parlament die Motion "Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben" zur Annahme zu empfehlen. Noch 2013 hatte er einen entsprechenden Vorstoss von Nationalrat Thomas Hurter, dem heutigen Zentralpräsident des Automobil Clubs der Schweiz ACS, abgelehnt. Der ACS freut sich deshalb umso mehr, dass der Bundesrat die Zeichen der Zeiterkannt hat und den heutigen Gegebenheiten Rechnung trägt.

Beim Fahren in parallelen Kolonnen soll auf Autobahnen und Autostrassen rechts an anderen Fahrzeugen vorbeigefahren werden dürfen. Mit der Möglichkeit das Rechtsvorbeifahren zuzulassen, kann eine optimalere Bewirtschaftung erreicht werden. Nach Schätzung des Laboratoire des Voies de Circulation LAVOC der ETH Lausanne könnte damit die Kapazität unserer Autobahnen um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden. Bei Beibehaltung des Rechtsüberholverbots, würde die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Dazu müsste aber die Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen geregelt werden.

2010 und 2013 hatte der Bundesrat zwei Vorstösse mit derselben Forderung noch abgelehnt. Umso erfreulicher ist es für den ACS, dass der Bundesrat bei der Beurteilung der erneuten Motion, der Kapazitätsoptimierung auf Autobahnen und Autostrassen eine gewisse Priorität einräumt und dem Parlament die Annahme des Vorstosses empfiehlt. Der ACS wird sich dafür einsetzen, dass dieses Anliegen im dritten Anlauf im Parlament eine Mehrheit findet und damit die Kapazität unserer Autobahnen besser ausgeschöpft werden kann.

Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse.

Für weitere Auskünfte:

Thomas Hurter, Zentralpräsident ACS, Tel. 079 643 51 79
Fabien Produit, Generalsekretär ACS, Tel. 031 328 31 17

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