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FRAGILE Suisse fordert Aufnahme neuropsychologischer Behandlungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse
Menschen mit einer krankheitsbedingten Hirnverletzung benachteiligt

Lausanne/Zürich (ots)

Aus finanzieller Sicht ist es besser, eine
Hirnverletzung bei einem Unfall zu erleiden als durch eine Krankheit.
Obwohl die Folgen oft die gleichen sind, bezahlen die Versicherungen 
mehr oder weniger Leistungen. Nationalrat Jacques Neirynck möchte 
diese rechtliche Ungleichheit zumindest bezüglich der 
neuropsychologischen Diagnose beheben. FRAGILE Suisse unterstützt 
seine entsprechende Motion, fordert jedoch darüber hinaus, dass vom 
behandelnden Arzt neuropsychologische Behandlungen auch direkt 
verordnet werden können - ohne Umweg über vertrauensärztliche 
Abklärungen und Versicherungsentscheid.
Hirnverletzungen sind die häufigste Ursache einer im 
Erwachsenenalter erworbenen Behinderung. Egal ob die Hirnverletzung 
durch einen Unfall oder durch eine Krankheit entsteht, meist trifft 
sie die innerste Persönlichkeit eines Menschen.
Die Neuropsychologie ist ein wichtiger Teil der Rehabilitation von
hirnverletzten Menschen. Neuropsychologinnen und Neuropsychologen 
können kognitive und Verhaltensprobleme diagnostizieren und 
behandeln.
Wurde die Hirnverletzung durch einen Unfall verursacht und war die
betroffene Person zum Zeitpunkt des Unfalls berufstätig, kann der 
Arzt sowohl neuropsychologische Diagnose als auch Behandlung 
verschreiben. Der Patient hat Anspruch auf eine Betreuung, die eine 
berufliche Wiedereingliederung fördert und gleichzeitig hilft, den 
Alltag besser zu meistern.
Ganz anders ist es, wenn die Hirnverletzung aufgrund einer 
Krankheit entstanden ist, beispielsweise durch einen Schlaganfall. 
Neuropsychologie wird in den Verordnungen zur obligatorischen 
Krankenversicherung nicht erwähnt. Damit haben Patienten auch keinen 
Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Vergangenen September forderte Nationalrat Jacques Neirynck in 
einer Motion die Anerkennung der Neuropsychologinnen und 
Neuropsychologen als Leistungserbringende. Zudem soll auf ärztliche 
Anordnung hin max. 14 Stunden Diagnose bezahlt werden. Hingegen soll 
die folgende Behandlung nur über eine vertrauensärztliche Empfehlung 
an den Versicherer möglich sein. FRAGILE Suisse unterstützt die 
ersten beiden Forderungen, will aber, dass der behandelnden Arzt in 
einem angemessenen Umfang direkt neuropsychologische Behandlungen 
verordnen kann. Dies ist zum Beispiel für die Physiotherapie schon 
der Fall.
Ohne entsprechende Behandlung droht Menschen mit einer 
Hirnverletzung das soziale und berufliche Abseits. Das fehlende 
neuropsychologische Leistungsangebot in der obligatorischen 
Krankenversicherung verursacht Kosten für die Gesellschaft und andere
Sozialversicherungen. Selbst auf die Krankenkassen fallen später 
wieder Kosten zurück - zum Beispiel für teure Pflegeheimaufenthalte 
derjenigen Betroffenen, die ihre Unabhängigkeit aufgrund mangelnder 
Therapie und Nachbetreuung nicht wiedererlangen.
Mehr dazu in der Märzausgabe 2010 des Magazins FRAGILE Suisse, 
Seiten 6 und 7. 
http://www.fragile.ch/index.cfm?nav=1,48,5,492&SID=1&DID=1

Kontakt:

Marcel Odermatt
Leiter Kommunikation
FRAGILE Suisse
Tel.: +41/44/360'30'67
Mobile: +41/79/795'57'30
E-Mail: odermatt@fragile.ch
Internet: http://www.fragile.ch

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