Umfrage von comparis.ch zur Mindestvertragsdauer bei Wahlfranchisen - Bevölkerung lehnt gesundheitspolitisches Eigengoal ab
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Zürich (ots)
Information: Die Grafiken "Zustimmung/Ablehnung der dreijährigen Mindestvertragsdauer" können unter www.presseportal.ch/de/pm/100003671 kostenlos heruntergeladen werden.
Die Gesundheitskommission des Ständerats diskutiert morgen das Krankenkassen-Sparpaket. Teil davon ist die Mindestvertragsdauer von drei Jahren für die derzeit rund 3,5 Millionen Versicherten mit Wahlfranchise. Damit soll verhindert werden, dass Personen mit Wahlfranchise je nach erwarteten Gesundheitskosten zwischen den Franchisen hin und her wechseln. Eine repräsentative Befragung des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch zeigt nun, dass sich die Versicherten nicht so verhalten. Somit zielt die geplante Massnahme ins Leere. Sie liefert Versicherte mit hoher Franchise für jeweils drei Jahre der Prämienwillkür ihrer Krankenkasse aus und dürfte die Gesundheitskosten in die Höhe treiben.
Mehr als die Hälfte der erwachsenen Versicherten hat eine hohe Franchise und erhält damit Prämien-Rabatte, weil sie im Krankheitsfall deutlich mehr aus der eigenen Tasche zu zahlen bereit ist. Den Versicherten mit einer Wahlfranchise wird in jüngster Zeit vorgeworfen, sie würden nötige medizinische Eingriffe gezielt verschieben, um zuvor die Franchise senken zu können. Nach der Behandlung würde dann wieder eine hohe Franchise gewählt, um weiter von den Prämien-Rabatten profitieren zu können. Dieses Verhalten will der Nationalrat unterbinden, indem man drei Jahre die Franchise nicht ändern und sogar die Krankenkasse nicht mehr wechseln kann. Morgen diskutiert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats diesen Vorschlag.
Problematisch ist, dass weder Krankenkassen noch Politiker dieses vermutete Verhalten mit Fakten und Zahlen belegen können. Um Klarheit zu schaffen, ging der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch dieser Frage im Rahmen einer repräsentativen Umfrage nach. Im Auftrag von comparis.ch befragte das Marktforschungsinstitut Demoscope zwischen Ende September und Anfang Oktober 1222 Personen in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz. Die Studie zeigt, dass das Verhalten, das der Nationalrat angeblich verhindern will, praktisch inexistent ist.
Verantwortungsbewusste Versicherte Wahlfranchisen gibt es seit 1987. Nur gerade 3 von 1222 Befragten (0,2 Prozent) haben seitdem den Franchisenwechsel auf die Spitze getrieben, indem sie einmal eine nötige Behandlung verschoben haben, um vorher ihre Franchise senken zu können. Nach der Behandlung haben sie die Franchise dann wieder erhöht. Weitere 2 Prozent haben irgendwann einmal den Eingriff zwar nicht verschoben, aber vor einer absehbaren Behandlung mit hohen Kosten die Franchise gesenkt und sie danach wieder erhöht. «Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Franchisen-Hopper, der das System ausnutzt, nicht existiert», sagt Richard Eisler, Geschäftsführer von comparis.ch.
Geplante Regelung ist äusserst konsumentenfeindlich Die vom Nationalrat bereits beschlossene dreijährige Vertragspflicht will also ein nicht vorhandenes Verhalten bekämpfen, hat aber erhebliche Auswirkungen auf alle Versicherten mit Wahlfranchise. Diese könnten künftig drei Jahre lang die Krankenkasse nicht mehr wechseln. «Diese staatlich verordneten Knebelverträge sind ein Skandal. Die Krankenkassen können sich auf Kosten der Versicherten mit Wahlfranchise sanieren, indem sie während der Mindestvertragsdauer die Rabatte für die höheren Franchisen senken. Dadurch steigen die Prämien bei Wahlfranchisen wie in diesem Jahr überdurchschnittlich und die Versicherten sind dabei drei Jahre lang auf Gedeih und Verderb ihrer Krankenkasse ausgeliefert», sagt Richard Eisler. So wie der Nationalrat die Massnahme beschlossen habe, führe diese zu einer Kollektivhaft von allen rund 3,5 Millionen Versicherten mit Wahlfranchise und nütze nur den Krankenkassen, sagt Eisler weiter. Er verstehe nicht, dass die Politiker eine solch weitreichende Massnahme ohne Kenntnis genauer Daten und Fakten beschlossen hätten.
Misserfolg vorprogrammiert Weiter zeigt die Studie: Viele Versicherte mit Wahlfranchise wollen diese neuen Regeln bei Wahlfranchisen nicht hinnehmen. 28 Prozent der Befragten mit hoher Franchise gaben an, auf die tiefste Franchisenstufe zu wechseln, sollten die Pläne des Nationalrats umgesetzt werden. Eine tiefe Franchise ist immer mit hohen Prämien verbunden. Diese wiederum verleiten offenbar dazu, auch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Von den Befragten, die zur Grundfranchise wechseln würden, gab jedenfalls jeder vierte an, wegen der hohen Prämien in Zukunft öfters zum Arzt oder ins Spital zu gehen. «Der dreijährige Vertragszwang für Versicherte mit Wahlfranchise, der als Bestandteil eines Massnahmenpakets zur Kostensenkung ist, wird damit vollends zum Eigengoal. Nicht nur wird mit den Franchisen-Hoppern ein Phantom-Problem bekämpft, sondern es wird ein Verhalten gefördert, dass mit Sicherheit zu höheren Gesundheitskosten führt», sagt Eisler.
Mehrheit lehnt die Massnahme ab So überrascht es auch nicht, dass nur 15 Prozent die Einführung des dreijährigen Wechselverbots begrüssen, die Massnahme aber von drei Fünfteln der Befragten klar abgelehnt wird. Dabei zeigt sich, dass die neue Mindestvertragsdauer nicht nur von den direkt betroffenen Versicherten mit Wahlfranchisen abgelehnt wird. Mit rund 60 Prozent ist auch eine deutliche Mehrheit der Versicherten mit Grundfranchise gegen den dreijährigen Kassenzwang für Versicherte mit Wahlfranchise, wie die Studie weiter zeigt.
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