comparis.ch zum Massnahmenpaket zur Kostensenkung im Gesundheitswesen - Zwiespältige Bilanz für Konsumenten
Zürich (ots)
Krankenkassen dürfen zukünftig keine Provisionen an Makler zahlen und keine Versicherten per Telefon anwerben. Dieser Beschluss ist Teil des Massnahmenpakets zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen, welches der Ständerat heute verabschiedet hat. Aus Sicht des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch sind diese Massnahmen verständlich. Schlecht für die Prämienzahler ist hingegen, dass aufgrund neuer Regeln für den Kassenwechsel von Versicherten mit hohen Franchisen die Verwaltungskosten steigen dürften.
Nach dem Nationalrat am Montag hat heute der Ständerat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt und so die letzten Differenzen beim Massnahmenpaket zur Kostensenkung im Gesundheitswesen bereinigt. Das Paket, das noch von beiden Räten in der Schlussabstimmung definitiv verabschiedet werden muss, sieht vor, Provisionen und Telefonwerbung zu verbieten. Der Verbotsartikel widerspricht zwar dem Wettbewerbsgedanken des Krankenversicherungsgesetzes, ist aber gerade bei der Telefonwerbung verständlich. «Den Ärger über lästige Telefonakquise kennt jeder. Teilweise geben sich solche Anrufer sogar als Vertreter von comparis.ch aus. Endlich werden diese Auswüchse bekämpft», sagt Richard Eisler, Geschäftsführer des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch. Der Verbotsartikel zielt auf die Makler, die es auf die so genannten guten Risiken, das heisst, junge gesunde Versicherte, abgesehen haben. Fälschlicherweise wurde auch comparis.ch gelegentlich in diesem Zusammenhang erwähnt: Bei comparis.ch muss jedoch die Motivation, die Krankenkasse zu wechseln, immer vom Versicherten ausgehen. Jeder Versicherte, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, kann die Prämien aller Krankenkassen vergleichen. comparis.ch erhält, anders als Makler, keine Provisionen, sondern unterhält für die Krankenkassen automatisierte Offertprozesse und wird für die Nutzung dieser Dienstleistung sowie unabhängig vom Vertragsabschluss entschädigt.
Jährlicher Kassenwechsel bei Prämienerhöhung bleibt möglich Die Endversion des Massnahmenpakets sieht zudem vor, dass Versicherte mit hoher Franchise weiterhin bei einer Prämienerhöhung jährlich die Krankenkasse wechseln können. Allerdings können diese Versicherten ausschliesslich bei einer Prämienänderung jährlich wechseln und sie dürfen ihre Franchise nur alle zwei Jahre ändern. Ursprünglich war vorgesehen, dass Versicherte mit Wahlfranchise zwei beziehungsweise drei Jahre an ihre Kasse gebunden sind. Diese Form von Knebelverträgen wurde diskutiert, um den exzessiven Wechsel zwischen den Franchisen zu verhindern. Eine repräsentative Umfrage von comparis.ch zeigte jedoch, dass diese Wechsel gar nicht stattfinden.
Auch wenn es begrüssenswert ist, dass Versicherte mit hoher Franchise weiterhin jederzeit mit einem Kassenwechsel auf eine Prämienerhöhung reagieren können, so ist die Massnahme insgesamt fragwürdig. Sie bringt kaum Einsparungen mit sich und könnte sogar die Kosten in die Höhe treiben. So müssen Krankenkassen zukünftig beim Wechsel eines Versicherten genau abklären, welche Franchise er bisher hatte und ob er anlässlich des Kassenwechsels nicht auch die Franchisenstufe unerlaubterweise wechseln möchte. Bisher reichte es, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass der Versicherte neu bei ihr versichert ist. Helsana, die grösste Krankenkassengruppe der Schweiz, bestätigt denn auch auf Anfrage, dass die Massnahme zu einem Anstieg der Verwaltungskosten führen dürfte. «Bei den Verwaltungskosten droht eine Wende vom Guten zum Schlechten: Nachdem es den Krankenkassen im letzten Jahr gelungen ist, die Verwaltungskosten zu senken, dürften diese aufgrund der neuen Wechselvorschriften wieder anstei-gen», so Comparis-Geschäftsführer Eisler.
Kontakt:
Richard Eisler
Geschäftsführer
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch