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comparis.ch zur Zufriedenheit mit dem Krankenversicherungs-Gesetz - Liebe geht durchs Portemonnaie

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Zürich (ots)

Information: Die Grafik "Benotung der wichtigsten Eigenschaften des KVG" kann unter www.presseportal.ch/de/pm/100003671 kostenlos heruntergeladen werden.

Die Schweizer Versicherten geben dem Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) 15 Jahre nach dessen Einführung gute Noten. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage von comparis.ch. Würde die Abstimmung über das KVG heute stattfinden, wäre spontan wieder eine Mehrheit der Befragten für das Gesetz. Im Wissen über die Prämienerhöhungen der letzten Jahre nimmt die Zustimmung aber drastisch ab.

Seit 15 Jahren ist in der Schweiz das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) in Kraft. Anlässlich dieses Jubiläums hat der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch untersucht, wie die Versicherten die wichtigsten Eigenschaften dieses Gesetzes beurteilen, also wie sie zum Beispiel das Versicherungsobligatorium, den einheitlichen Leistungskatalog oder die Freizügigkeit beim Kassenwechsel bewerten. Für die Untersuchung hat im Auftrag von comparis.ch das Marktforschungsinstitut Demoscope zwischen Ende September und Anfang Oktober über 1200 Personen im Alter zwischen 18 und 75 Jahren in der ganzen Schweiz befragt. Die Befragten haben verschiedene Eigenschaften des KVG anhand von Schweizer Schulnoten bewertet. 6 ist somit die beste, 1 die schlechteste Note.

Die Umfrage zeigt: Das Versicherungsobligatorium ist in der Schweiz unbestritten. So erhält die Pflicht, dass jeder eine Krankenversicherung abschliessen muss, mit einer 5,4 die beste Note von allen bewerteten Eigenschaften (siehe Grafik). «Aufgrund des Versicherungsobligatoriums dürfen die Krankenkassen keine Versicherten ablehnen. Dies hat sicher zur guten Bewertung beigetragen», sagt Jonas Grossniklaus, Krankenkassen-Experte von comparis.ch.

Jeder Zweite mit Umfang des Leistungskatalogs zufrieden Die zweitbeste Note erhielt der einheitliche Leistungskatalog (5,2). Dass gesetzlich festgeschrieben ist, welche Leistungen die Krankenkassen vergüten müssen, ist auch politisch unbestritten. Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen um den Umfang des Leistungskatalogs. comparis.ch wollte darum auch wissen, ob die obligatorische Grundversicherung zu viele oder zu wenige Leistungen abdeckt oder ob der Umfang der gedeckten Leistungen angemessen ist. Knapp die Hälfte der Befragten (49 Prozent) hält den Leistungskatalog für angemessen. 28 Prozent hätten gerne mehr Leistungen vergütet. Und für 15 Prozent ist der Leistungskatalog bereits zu umfassend. Auffallend: In der lateinischen Schweiz möchten signifikant mehr Befragte, dass der Leistungskatalog ausgebaut wird als in der Deutschschweiz. So geben in der Romandie 45 Prozent der Befragten an, der Leistungskatalog würde zu wenige Leistungen enthalten, im Tessin sind es 36 Prozent, in der Deutschschweiz hingegen nur 19 Prozent.

Die Umfrage zeigt auch, welchen Stellenwert die Versicherten der Wahlfreiheit im Gesundheitswesen beimessen. Die Wahlfreiheit ist auf zwei Arten im KVG verankert: Aufgrund des Kontrahierungszwangs müssen die Krankenkassen mit allen Leistungsanbietern zusammenarbeiten, die Versicherten können somit ihren Arzt frei wählen. Die Freizügigkeit ermöglicht es den Versicherten die Krankenkasse zu wechseln, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Den Kontrahierungszwang bewerten die Befragten mit der Note 5,0. Die Freizügigkeit beim Kassenwechsel wird mit 4,9 nahezu gleich gut bewertet. Bereits beim 10-jährigen Jubiläum der KVG-Einführung erhob comparis.ch die Noten für die wichtigsten Bestandteile. Die Noten für den Kontrahierungszwang und die Freizügigkeit sind im Vergleich zu vor fünf Jahren praktisch unverändert. «Die Möglichkeit, Leistungserbringer und Krankenkassen frei zu wählen, sind in der Bevölkerung gut akzeptiert und das seit Jahren», sagt Grossniklaus. «Um die Wahlfreiheit einzuschränken, wäre so einiges an Überzeugungsarbeit nötig.»

Insgesamt werden die wichtigsten Elemente des KVG mit einem Notendurchschnitt von 5,1 bewertet. Vor fünf Jahren hat der Notenschnitt 5,0 betragen. «Die Bewertung der wichtigsten Eigenschaften des KVG erweist sich im Fünfjahresvergleich als äusserst stabil», sagt Grossniklaus.

Wissen über Prämienerhöhung senkt Zustimmung Die Zufriedenheit der Befragten äussert sich auch in den Antworten zu einer erneuten Abstimmung zum KVG heute. Von den Befragten, die diesbezüglich eine Meinung haben, würden 80 Prozent Ja zum KVG sagen. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren wäre die Zustimmung mit 76 Prozent signifikant tiefer gewesen als jetzt. Und bei der eigentlichen Abstimmung über das KVG haben nur knapp 52 Prozent dem Gesetz zugestimmt. Allerdings: Informiert man die Befragten über den Anstieg der Krankenkassen-Prämien seit Einführung des KVG, nimmt die Zustimmung drastisch ab. Im Wissen darum, dass sich die Prämien in den letzten 15 Jahren etwa verdoppelt haben, würden heute noch 47 Prozent dem Gesetz zustimmen, 53 Prozent würden es ablehnen. «Trotz der Zufriedenheit mit den einzelnen Elementen des KVG zeigt sich: Entscheidend für die Akzeptanz des KVG ist auch, wie stabil die Prämien sind», fasst Grossniklaus die Resultate zusammen.

Kontakt:

Jonas Grossniklaus
Krankenkassen-Experte
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch/krankenkassen

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