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SGB fordert Parlament auf, nicht auf neusten bundesrätlichen Schnellschuss einzutreten (neue Version)

Bern (ots)

Offenbar befürchtet der Bundesrat, die Abstimmung über
das Steuerpaket zu verlieren. Deshalb schlägt er bereits eine 
Nachbesserung vor, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Er 
will die Steuerausfälle erhöhen, nachdem er vor drei Monaten noch 
der Meinung war, diese seien zu gross.
Der SGB ist beunruhigt über die Arbeitsweise des Bundesrates. Er 
erwartet von der Führung des Landes, dass sie eine langfristig 
ausgerichtete Finanzpolitik betreibt und nicht aus 
abstimmungstaktischen Gründen alle drei Monate sich widersprechende 
Beschlüsse fasst. Das Vertrauen in die Landesregierung wird nicht 
grösser, wenn der Bundesrat neue Steuerausfälle nur aus 
abstimmungstaktischen Gründen beschliesst.
Bei diesem Beschluss geht es nicht darum, die sogenannte kalte 
Progression auszugleichen. Diese muss ausgeglichen werden, wenn die 
Inflation dazu geführt hat, dass die Steuerbelastung einzelner 
Einkommensklassen höher ist als vom Gesetzgeber ursprünglich 
gewollt. Der Ausgleich der kalten Progression wird sowohl im alten 
wie im neuen Steuergesetz garantiert. Mit dem neuen Steuergesetz hat 
das Parlament entschieden, Hauseigentümer und Ehepaare mit hohen 
Einkommen massiv zu entlasten. Dieser Wille konnte durch die 
Inflation noch nicht verfälscht werden, da das neue Gesetz gar noch 
nicht in Kraft ist. Wenn jetzt die noch nicht in Kraft getretenen 
Tarife und Abzüge bereits wieder geändert werden, hat das nichts mit 
dem Ausgleich der kalten Progression zu tun. Offenbar ist der 
Bundesrat der Meinung, dass die Bürger noch stärker von der direkten 
Bundessteuer entlastet werden sollen. Da die direkte Bundessteuer 
vor allem Haushalte mit hohen Einkommen belastet, werden erneut 
diese überproportional entlastet.
Die Steuerausfälle werden dazu führen, dass die Kantone und der 
Bund in Zukunft erneut ihre Steuern werden erhöhen müssen. Der Bund 
hat bereits Pläne in der Schublade, alle möglichen indirekten 
Steuern wie die Benzinzollzuschläge, die LSVA, oder die 
Mehrwertsteuer für den Bundeshaushalt (und nicht nur für die 
Sozialversicherungen) zu erhöhen. Was da an Entlastungen für 
Haushalte mit hohen Einkommen beschlossen wird, werden Familien und 
Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen durch höhere indirekte 
Steuern berappen müssen.
Auskunft:
Serge Gaillard: Tel. 079 353 11 06
PS: Die erste Meldung von heute Mittag war leider unvollständig.

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