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(SGB) Stromversorgungsgesetz: Bundesrat will mit dem Kopf durch die Wand

Bern (ots)

Mit seinem Beschluss im Stromversorgungsgesetz
(StromVG) die Liberalisierung für Industrie und Gewerbe vorzusehen, 
verlässt der Bundesrat den Kompromiss seiner Expertenkommission, die 
nach dem Nein des Volks zum EMG in einer ersten Stufe eine 
Teilliberalisierung nur für Grossverbraucher vorgesehen hatte. Die 
Mehrheit der Landesregierung will offenbar mit dem Kopf durch die 
Wand. Sie folgt blind einer Lobby von Liberalisierungsturbos, die 
eine faktische Vollliberalisierung von Anfang durchsetzen will. 
Damit wird der Volksentscheid vom September 2002 missachtet. Statt 
einer schnell realisierbaren tragfähigen Lösung riskiert der 
Bundesrat so eine weitere politische Blockade in einem für unser 
Land zentralen Infrastrukturbereich.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt diese 
Durchmarschpolitik ab. Als Abstimmungssieger – nota bene gegen die 
geballte Propagandawalze von économiesuisse und Stromwirtschaft – 
zeigten sich die Gewerkschaften im Rahmen der Expertenarbeit immer 
kompromissbereit: Für ein zweistufiges Vorgehen, das zuerst eine nur 
auf Grossverbraucher begrenzte Teilliberalisierung gebracht hätte 
und die weitergehende 2. Etappe einem speziellen Referendum 
unterstellt. Verbunden mit der Etappierung ist auch die verbesserte 
Position der in der Bevölkerung gut verankerten öffentlichen Strom- 
Verteilunternehmen (EVU). In der Schweiz ist nur eine Lösung 
mehrheitsfähig, die die heutige Vorsorgungssicherheit und 
Preisstabilität für alle garantiert sowie den Investitionsstopp bei 
Netz und Produktion überwindet. Das heisst es braucht im Gesetz 
einen starken Regulator, einen unabhängigen Netzbetreiber, 
Planungssicherheit für die EVU und Massnamen für Stromeffizienz und 
eine wirksame Förderung der erneuerbaren Energien.
Mit der faktisch vollen sofortigen Marktöffnung stellt der Bundesrat 
diesen Konsens infrage. Er folgt dem Druck der grossen 
Überlandwerke, die einzig ihre bereits dominierende Marktmacht noch 
vergrössern wollen. Das entspricht nicht dem Volkswillen und ist für 
den SGB nicht akzeptabel.
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 079-756 89 50
Serge Gaillard, Tel. 079-353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56

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