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Gleichstellungsgesetz: Jetzt sind konkrete Massnahmen der Arbeitgeber nötig!

Bern (ots)

Wie die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes zeigt,
bestehen in der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern 
in der Arbeitswelt weiterhin grosse Lücken. Skandalös sind besonders 
die grossen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Das 
Gleichstellungsgesetz bietet zwar wichtige Instrumente, stösst aber 
an Grenzen, solange die Arbeitgeber nicht aktiv werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen freiwilligen Massnahmen hält der 
SGB für ungenügend und untauglich. Informationskampagnen sind zwar 
sinnvoll, aber solange der Kündigungsschutz für Klägerinnen 
ungenügend ist, ist die Hürde für die betroffenen Arbeitnehmerinnen 
sich zu wehren zu hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund 
verlangt, dass alle Arbeitgeber pro-aktiv Programme zur Realisierung 
der Gleichstellung im Betrieb realisieren und zudem griffige 
Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorgesehen werden.
Damit die Lohngleichheit realisiert werden kann, braucht es in jedem 
Betrieb Lohntransparenz und methodisch fundierte Lohnanalysen. 
Beispielhaft ist die „pro-aktive“ Gesetzgebung kanadischer 
Provinzen: dort müssen grössere Betriebe Lohngleichheitskommissionen 
einrichten, wo sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite 
vertreten sind und gemeinsam nach Lösungen suchen. Die Erfahrungen 
damit sind positiv. Zudem gibt es eine staatliche Kommission, die 
Anlaufstelle für Missbräuche ist und für Kontrollen und Sanktionen 
sorgt.
Die Gewerkschaften unterstützen aktiv betroffene Arbeitnehmerinnen 
in Arbeitskonflikten oder durch Lohngleichheitsklagen und fordern 
verbindliche Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen. Mit dem neuen 
SGB- Lohnrechner (www.lohngleichheit.ch) haben Arbeitnehmerinnen 
erstmals die Möglichkeit ihre Löhne zu vergleichen. Mit der 
Lancierung des „Jahres der Lohngleichheit“ will der SGB den seit 25 
Jahre in der Bundesverfassung verankerten Anspruch „gleicher Lohn 
für gleichwertige Arbeit“ vorantreiben.
Auskunft: Natalie Imboden, SGB-Zentralsekretärin, Tel. 031 377 01 
17 / N: 079 706 62 84

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