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Revision Unfallversicherungsgesetz: Keine verantwortungslosen Spielchen!

Bern (ots)

Der Bundesrat will, den Vorgaben einer
Expertenkommission folgend, die Leistungen der obligatorischen 
Unfallversicherung in diversen Punkten reduzieren (Erhöhung 
Mindestinvaliditätsgrad für Rentenanspruch, Höchstversicherter 
Verdienst, Rentenhöhe nach der Pensionierung). Wir lehnen diesen 
Leistungsabbau entschieden ab. Es ist inakzeptabel, das 
Leistungsniveau der günstigen und finanziell soliden 
Unfallversicherung zu senken, nur weil die privaten 
Unfallversicherer Geschäftsanteile von der obligatorischen sozialen 
Unfallversicherung in das profitablere private Zusatzgeschäft 
verschieben wollen. Es ist unverständlich, dass sich der Bundesrat 
für solche Spielchen hergibt. Ein solcher Leistungsabbau wäre zudem 
kontraproduktiv, weil bei Berufsunfällen die Lohnfortzahlungspflicht 
und die Haftpflicht der Arbeitgeber im entsprechenden Umfang wieder 
auferstehen würden. Die Unfallversicherung ist nämlich geschaffen 
worden, um die früheren, sowohl für die verunfallten Arbeitnehmenden 
als auch für die Arbeitgeber hoch problematischen 
Haftpflichtprozesse durch eine einfachere, sinnvollere und bessere 
Lösung zu ersetzen. Die bundesrätlichen Vorschläge wären deshalb ein 
Rückschritt in das 19. Jahrhundert.
Statt mit Volldampf in die Frühzeit der Industrialisierung 
zurückzufahren, würde der Bundesrat besser daran tun, endlich den 
Stall der privaten Unfallversicherer auszumisten. Dort herrscht eine 
ähnliche Intransparenz wie im BVG-Geschäft der Lebensversicherer. 
Niemand, nicht einmal die Aufsicht, weiss, welche Renditen diese 
Versicherer erwirtschaften und wie viel oder wie wenig davon sie den 
Versicherten zukommen lassen. Da bei diesen Versicherern von jedem 
Prämienfranken über 20 Rappen versickern, den die zwangsversicherten 
Arbeitnehmenden und Arbeitgeber bezahlen, ist Transparenz und eine 
gesetzliche Gewinnaufteilung (legal quote) dringend nötig.
Wir werden zudem Angriffe auf die Suva nicht tolerieren, sei es 
durch Privatisierung oder durch Entreissen von Marktanteilen. Die 
Suva ist nicht nur kosteneffizienter und damit letztlich günstiger 
als die privaten Unfallversicherer. Als von den Sozialpartnern 
geführte, selbstverwaltete Non-Profit-Versicherung gehört sie auch 
den Versicherten. Schliesslich ermöglicht die Selbstverwaltung auch 
Solidarität bei der Prämiengestaltung. Diese Solidarität wäre dahin 
und die Prämien insbesondere bei risikoreicheren Branchen würden 
steigen, wenn die Forderungen der privaten Unfallversicherer erfüllt 
würden.
Auskunft:
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin des SGB, Tel. 031 377 01 
24 oder 079 428 05 90
Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 41 
oder 079 639 73 03

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