Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Flüssiger Autobahnverkehr wichtiger als Rentenalter 60 für Bauarbeiter
Bern (ots)
Ohne Streikaktion auf der Autobahnbaustelle Baregg im Jahre 2002 gäbe es heute kein Rentenalter 60 für die Bauarbeiter. Über 4000 Bauarbeiter haben bis heute von der so erkämpften Frühpensionierungsregelung auf dem Bau profitiert. Die Angst von weiteren Tausenden auf dem Bau Beschäftigter, das Rentenalter nicht mehr gesund erleben zu können, ist dank des damaligen Streikerfolges kleiner geworden.
Obwohl das Recht auf Streik zu den elementarsten Rechten in einer Demokratie gehört, und obwohl das erkämpfte Rentenalter 60 sozial- und gesellschaftspolitisch nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, hat das Gerichtspräsidium Baden den flüssigen Autobahnverkehr im Pendlerkanton Aargau höher gewichtet.
Durch die Verurteilung der Streikführer der damaligen GBI zu bedingten Gefängnisstrafen und die Qualifizierung der Streikmassnahmen als unverhältnismässig hat das Gericht eine falsche und schwer verständliche Wertung vorgenommen: Es hat das verfassungsmässige Recht auf Streik relativiert und verantwortungsbewusste Streikführer kriminalisiert. Was bei einem Sieg der Fussballnation in Kauf genommen wird, die Blockade des Verkehrs während Stunden durch begeisterte Fans, soll bei einem durch die Verfassung geschützten Streik unverhältnismässig und eine kriminelle Handlung sein.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird auch weiterhin seine Mitgliedsverbände bei ihren Arbeitskämpfen unterstützen. Gerade in rauen Zeiten sorgt das Streikrecht dafür, dass die legitimen Interessen der Arbeitnehmenden durchgesezt werden. Das Streikrecht darf in der Schweiz nicht nur toter Verfassungsbuchstabe sein.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHATTSBUND
Auskunft: Doris Bianchi, Tel. 076 564 67 67 Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56