Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesratsbückling vor den Lebensversicherern
Bern (ots)
Der SGB lehnt eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes im gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung beruht auf pessimistischen Renditeerwartungen, die sich bisher nicht bewahrheitet haben. Angesichts der grossen sozialpolitischen Bedeutung des Mindestumwandlungssatzes BVG dieser und der Mindestzinssatz BVG sind für die Versicherten die einzigen Garantien für ein Mindestleistungsniveau in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist ein überhastetes Vorgehen inakzeptabel.
Wie beim jährlichen Trauerspiel um die Festsetzung des Mindestzinssatzes BVG hat auch hier der Bundesrat den Forderungen der Lebensversicherer nachgegeben. Diesen geht es jedoch auch mit dem heutigen Umwandlungssatz schon blendend zulasten der Versicherten. Eine weitere Senkung lässt sich daher nicht begründen. Der Umwandlungssatz ist nicht da, um den Versicherern hohe Renditen zu sichern! Dies umso mehr, als bereits die legal quote in eine Mindestgewinngarantie für die Versicherer umfunktioniert worden ist statt eine Mindestbeteiligung der Versicherten an den Überschüssen der Versicherer sicherzustellen.
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