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Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen - Bundesrat schickt gefährlichen und teuren Nonsens in die Vernehmlassung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute bei seinem Vorschlag für die
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen eine absurde 
Kehrtwende vollzogen: Im März 2007 hatte er beschlossen, den 
einstimmigen Empfehlungen einer Expertenkommission und der 
eidgenössischen BVG- Kommission zu folgen. Der vom EDI 
auszuarbeitende Gesetzesentwurf sollte es, wie von beiden 
Kommissionen empfohlen, öffentlich- rechtlichen Pensionskassen mit 
Staatsgarantie gestatten, unter gewissen (strengen) Auflagen 
weiterhin und auf Dauer teilkapitalisiert zu bleiben. So teilte der 
Bundesrat den Medien (1) am 28.3.2007 mit: „Eine vollständige 
Ausfinanzierung von heute nur teilkapitalisierten 
öf-fentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen würde für gewisse 
öffentlich-rechtliche Körperschaften eine nicht tragbare finanzielle 
Mehrbelastung bedeuten. Für öffentlich-rechtliche 
Vorsorgeeinrichtungen drängt sich somit die Finanzierungsvariante 
„Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades“ auf. Nur diese 
Finanzierung vermag eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die 
finanzielle Entwicklung zu moderaten Kosten zu bieten.“
Heute hat der Bundesrat jedoch beschlossen, den betroffenen 
öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihren Arbeitnehmenden 
diese nicht tragbare finanzielle Mehrbelastung aufzuladen. Er will 
eine abgeänderte Fassung des Expertenmodells in Empfehlung geben, 
die zwar vom differenzierten Deckungsgrad ausgeht, aber trotzdem 
eine volle Auskapitalisierung innert 30 Jahren verlangt.
Die volle Auskapitalisierung innert 30 Jahren würde jährliche Kosten 
von einer Milliarde pro Jahr verursachen. Kosten, die von den 
betroffenen Kantonen, Gemeinden und deren Arbeitnehmenden 
aufgebracht werden müssten. Dies, obwohl eine volle 
Auskapitalisierung gar nicht nötig ist, weil das Expertenmodell 
mindestens gleich hohe, wenn nicht sogar höhere finanzielle 
Sicherheit als die volle Auskapitalisierung bringt. Denn ein 
Deckungsgrad von 100 Prozent genügt bekanntlich nicht für eine 
einigermassen sichere und rentable Anlagepolitik. Die vollständige 
Ausfinanzierung, wie vom Bundesrat beschlossen, bringt also nur 
Scheinsicherheit. Bei einem Börsencrash im dümmsten Moment, wie in 
der Vergangenheit leider geschehen, würde die mit grossen Opfern von 
Steuerzahlern und Arbeitnehmenden erbrachten Milliarden sich in Luft 
auflösen und die ausfinanzierten Pensionskassen gleich wieder in 
Unterdeckung fallen. Um in der Optik einer Ausfinanzierung genügend 
Sicherheit zu erreichen, wären zusätzlich Wertschwankungsreserven 
von ca. 15 Prozent des Deckungskapitals nötig. Die wirklichen Kosten 
wären also weit höher als 1 Milliarde Franken pro Jahr. Das 
verschweigt der Bundesrat.
Eine Begründung für seinen Sinneswandel hat der Bundesrat nicht 
gegeben. Aus fachlicher Sicht ist zudem festzuhalten, dass sich das 
Modell „Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades“ und die 
volle Ausfinanzierung konzeptionell widersprechen. Wenn man die 
volle Ausfinanzierung will, dann braucht es die komplexen und auf 
die dauerhafte Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades 
ausgerichteten Gesetzesänderungen gemäss Expertenmodell gar nicht. 
Was der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, ist 
also Nonsens. Allerdings ein teurer und gefährlicher.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90
(1): Bericht der Expertenkommission und Medienmitteilung: 
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01433/01435
/index.html?lang=de&msg-id=11732

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