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IV-Finanzierung: Ständerätliche Kommission plant Raubzug auf die AHV

Bern (ots)

Die SGK-SR will die AHV plündern. Ungefähr 20
Milliarden, ca. die Hälfte des Vermögens der AHV, sollen dafür 
eingesetzt werden, die IV-Schulden zu begleichen und ein 
Anfangsvermögen für einen IV-Fonds aufzubauen(1). Das AHV-Kapital 
gehört den AHV-Versicherten und dient der Sicherstellung der Alters- 
und Hinterlassenenrenten. Es den Versicherten einfach wegzunehmen, 
wäre ein Diebstahl von Volksvermögen, wie ihn die Schweiz noch nie 
gesehen hat, und den die Versicherten zweifelsohne nicht akzeptieren 
würden.
Die Kommission geht sehr weit, denn sie will die Stimmbürgerinnen 
und Stimmbürger auch gleich noch erpressen: Zusatzeinnahmen für die 
IV (in Form einer Mehrwertsteuererhöhung) gibt es in ihrem Vorschlag 
nur, wenn das Volk der Plünderung der AHV zustimmt. Die IV braucht 
dringend Zusatzeinnahmen. Sie hat ein strukturelles Defizit und hohe 
Schulden. Das Parlament hat seit Jahren untätig zugeschaut, der IV 
Zusatzeinnahmen verweigert und ist damit für die gegenwärtige 
desolate Situation mitverantwortlich. Statt nun aber seiner 
Verantwortung gegenüber den Versicherten und der IV endlich 
nachzukommen und die IV rasch und nachhaltig zu sanieren(2), 
beschäftigt es sich lieber mit Ersatzhandlungen: Die Errichtung 
eines eigenständigen IV-Fonds ist nicht dringend, bringt der IV 
keinen Rappen ein und macht erst dann Sinn, wenn die IV (allerdings 
nicht auf Kosten der AHV) saniert ist. Zudem müsste auch bei einem 
eigenständigen IV-Fonds sichergestellt werden, dass allfällige 
IV-Defizite vom Bund vorfinanziert würden. Die gegenwärtig 
ausgezeichnete Finanzlage des Bundes gibt Spielraum für einen 
Schuldenabbau bei der IV, ohne das Vermögen der AHV zu schmälern.
Erstaunlich ist die Kehrtwende, welche die Bürgerlichen in Sachen 
AHV vollziehen: Sobald der AHV-Fonds auch nur ein bisschen unter 
eine Jahresausgabe sinkt, wird nach Sparmassnahmen (sprich 
Leistungsabbau) zur „langfristigen Sicherung“ der AHV gerufen. Nun 
soll der AHV-Fonds aber schlagartig auf 50 Prozent oder noch tiefer 
gesenkt werden. Mit einem derart geringen „Puffer“ wäre die AHV kaum 
mehr in der Lage, konjunkturelle Schwankungen zu überstehen. Der 
Druck, in schlechten Zeiten die Leistungen abzubauen, würde sehr 
gross.
(1) Die Schulden der IV bei der AHV betragen gegenwärtig 10.5
Milliarden. Pro Jahr steigen sie um ca. 1,5 Milliarden In zwei Jahren
ist mit Schulden von 13,5 Milliarden, in 3 Jahren mit 15 Milliarden
usw. zu rechnen. Zusammen mit den 5 Milliarden als „Fondsreseve“
beläuft sich die Gesamtsumme schnell einmal auf 20 Milliarden. Eine
Regelung auf Gesetzes- oder gar Verfassungsstufe braucht ohnehin
Zeit. Im Schneckentempo, welches das Parlament gegenwärtig in Sachen 
IV-Finanzierung an den Tag legt, kann eine Regelung sogar noch 
länger dauern.
(2) Für die Behebung eines strukturellen Defizits ist eine zeitlich
befristete Zusatzeinnahme (Erhöhung der Mehrwertsteuer) sachlich
ohnehin nicht die richtige Antwort. Für den Schuldenabbau ist
hingegen eine zeitlich befristete Mehreinnahme korrekt.
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 079-428 05 90
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56

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