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Gesetzeswidriges Lohndumping in Zürich von Amtes wegen - Behörden und Arbeitgeber geben Bauarbeiterlöhne zum Dumping frei

Bern (ots)

Kaum zu glauben: die mit der Kontrolle von
Lohndumping beauftragte tripartite Kommission des Kantons Zürich hat 
es gestern abgelehnt, die Senkung des Richtlohns für Lohndumping im 
Baugewerbe für ungelernte Bauarbeiter unter 30 Jahren von 4161 Fr. 
auf 3745 Fr. wieder rückgängig zu machen. Die Gewerkschaftsvertreter 
in der Kommission hatten einen entsprechenden Rückkommensantrag 
gestellt. Auch die Baumeister hatten ihrerseits den skandalösen 
anfangs Oktober gefallenen Entscheid immer als falsch bezeichnet.
Für den SGB steht nach wie vor fest: Der Entscheid widerspricht 
den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Er ist 
gesetzeswidrig: Die Kantone müssen kontrollieren, ob die orts-, 
berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden 
(Obligationenrecht Art. 360b). Sie sind verantwortlich dafür, dass in
der Schweiz trotz Personenfreizügigkeit das Lohnniveau nicht absinkt.
Einen dunklen Schatten wirft dieses arrogante Beharren der 
Arbeitgeber und Behörden in Zürich auf die weitere Zukunft der 
Personenfreizügigkeit. In Bälde steht die Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien an. Wie soll das 
Volk in das Funktionieren der flankierenden Massnahmen vertrauen, 
wenn bereits jetzt Arbeitgeber und Behörden den ersten 
Vertragskonflikt dazu nützen, den Unternehmen Lohnsenkungen zu 
ermöglichen!?
Damit das Lohnniveau im Bau nicht absinkt, gibt es nur eine 
Massnahme: Die Baumeister müssen die Kündigung des 
Landesmantelvertrages wieder zurückziehen. Nur über einen 
Gesamtarbeitsvertrag sind gerechte Löhne und angemessene 
Arbeitsbedingungen im Bau garantiert.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

Kontakt:

Für weitere Fragen:
Daniel Lampart, Telefon: 031 / 377 01 16, Natel: 079 / 205 69 11

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