Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende in speziellen Berufen - Lamentable Verweigerung des Bundesrates
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute einen Bericht zur beruflichen Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden zur Kenntnis genommen und dabei nur eine (1) minimale Änderung beschlossen! Er verweigert damit Menschen, die genauso hart arbeiten wie alle anderen auch, das Recht auf einen normalen Vorsorgeschutz.
Seine Passivität begründet der Bundesrat mit zu hohen Verwaltungskosten. Dabei existieren bereits Pensionskassen für Kulturschaffende, mit geeigneten Vorsorgeplänen und sehr tiefen Verwaltungskosten. Zudem postuliert der Bundesrat eine generelle Regelung für alle Arbeitnehmenden in "atypischen Arbeitsverhältnissen", die er postwendend als zu aufwändig verwerfen kann. Dabei gibt es gezielte Lösungen mit geringem Aufwand, aber hohem Nutzen für spezifische Berufe ebenfalls seit längerem. Was Berufe "mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen" sind, muss nicht neu erfunden werden (1). Nebst Erleichterungen in der Logik des Gesetzes (z.B. Abschaffung der 3-Monatsfrist für die obligatorische Versicherung bei befristeten Arbeitsverhältnissen) schlagen die Betroffenen selbst vor, den Anspruch auf die freiwillige Versicherung zu verbessern und diese Versicherungsart zu vereinfachen (2) . Das wäre günstig und einfach.
Offensichtlich fehlt es dem Bundesrat am Willen, auch nur kleinste, aber für die Betroffenen unentbehrliche Verbesserungen zu realisieren, die der öffentlichen Hand nichts kosten würden. Der SGB wird alles daran setzen, dem Bundesrat Beine zu machen!
Hintergrund:
Es gibt in der Schweiz zahlreiche Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem starren Schema des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) entsprechen, und die deswegen nie oder nur äusserst lückenhaft versichert sind. Für Personen, die nur vorübergehend in einem "atypischen Verhältnis" beschäftigt sind, gibt es weder einfache Lösungen, noch besteht ein besonderer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Ganz anders liegen die Dinge aber, wenn es um Berufe geht, in denen es keine längeren, festen, sondern nur kurze und immer wieder wechselnde Anstellungen bei immer wieder anderen Arbeitgebern gibt. Arbeitnehmende in solchen Berufen sind durch das heutige Gesetz praktisch von der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen. Von den Renten der AHV und IV alleine können sie bekanntlich nicht leben. Das ist eine unhaltbare Situation, die korrigiert werden muss.
Genau aus diesem Grund ist in der 1. BVG-Revision eine neue Bestimmung ins BVG eingefügt worden, die den Bundesrat beauftragt, die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen zu regeln. In der Botschaft hiess es damals zu Art. 2 Abs. 4: "Der Bundesrat erhält in Absatz 4 die Kompetenz, Spezialfälle der Unterstellung zu regeln. Dies sind Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler, Journalistinnen und Journalisten)." Diese Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat sich sehr lange Zeit gelassen - nur um nun zu beschliessen, dass er den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllen und diese Arbeitnehmenden weiterhin ohne ausreichende Vorsorge im Alters-, Todes- oder Invaliditätsfall lassen will.
(1) Gemäss Art. 8 der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung sind dies MusikerInnen, SchauspielerInnen, ArtistInnen, künstlerische Mitarbeiter bei Radio, Fernsehen oder Film,
(2)FilmtechnikerInnen und JournalistInnen siehe Forderungskatalog der SGB-Medienkonferenz vom 26. März 2008
Kontakt:
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft: Colette Nova, Tel 031 / 377 01 24