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Anhörung Sozialpartner zum Mindestzinssatz BVG für 2009 - Kein erneuter "Rentenklau"!

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Bern (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100003695 heruntergeladen 
   werden -
Der SGB fordert das BSV und den Bundesrat auf:
  • Den gleichen Massstab anzuwenden, wenn die Renditen gut und wenn sie schlecht sind. Der Mindestzinssatz ist in den letzten Jahren gemessen an der angewendeten Referenzformel systematisch zu tief festgesetzt worden. Ein Teil der Versicherten ist so um ihnen zustehende Zinsen gebracht worden und wird dies in Form von zu tiefen Leistungen lebenslänglich spüren. In Zeiten guter bis herausragender Renditen haben Bundesverwaltung und Bundesrat mit den Argumenten "Vorsicht" und "Zurückhaltung" einen zu tiefen Mindestzinssatz durchgesetzt. Wenn sie jetzt nicht auch die gleiche Vorsicht und Zurückhaltung anwenden, entlarven sie sich definitiv als Komplizen der profitgierigen Versicherungskonzerne. Wenn man den gleichen Massstab anwendet, dann darf der Mindestzinssatz jetzt gar nicht oder nicht unter 2.50 % gesenkt werden.
  • Sich bei den Berechnungen, die zur Festlegung des Mindestzinssatzes beigezogen werden, an das Gesetz und die Verordnungen zu halten. In den letzten Jahren hat das BSV in diesen Berechnungen willkürliche und gesetzeswidrige Abzüge vorgenommen und so massgeblich dazu beigetragen, dass der Mindestzinssatz systematisch zu tief ausgefallen ist. Für das Jahr 2009 führt dieser gesetzeswidrige Abzug von der Rendite der Bundesobligationen in den Berechnungen des Bundesamtes zu einem um 0.75 % zu tiefen Mindestzinssatz (1.25 % statt 2 %). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz bereichert die Versicherungskonzerne und schädigt die Versicherten.
  • Die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner und der eidg. BVG-Kommission zur Festlegung des Mindestzinssatzes BVG zeitlich so anzulegen, dass sie nicht zu einer Farce verkommt. Es ist unmöglich, im Mai eines Jahres die Renditeerwartungen für das Folgejahr sachlich einigermassen zuverlässig einzuschätzen.

Kontakt:

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft: Colette Nova: 079 428 05 90

Beilage: Stellungnahme des SGB an das BSV

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