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SGB-DV:- Kein Referendum zur Personenfreizügigkeit

Bern (ots)

Der SGB hat an seiner heutigen Delegiertenversammlung
beschlossen, kein Referendum gegen die Weiterführung der 
Personenfreizügigkeit mit der EU und deren Ausdehnung auf Rumänien 
und Bulgarien zu ergreifen und ein solches von Dritten auch nicht zu 
unterstützen. Die Abstimmungsparole resp. das Ausmass an Engagement 
in der Abstimmung soll aber erst vor der Abstimmung selbst gefasst 
werden. Die Delegierten haben zudem ein steuerpolitisches Konzept 
verabschiedet. Neuer Punkt darin: die Abzugsfähigkeit von 
Managergehältern bei den Unternehmen soll nach EU-Vorbild auf 1 Mio. 
Fr. begrenzt werden.
Die Vertreter der SGB-Verbände haben ausdrücklich auf die Vorteile
der Personenfreizügigkeit, das geregelte Verhältnis zur EU, die 
besseren Bedingungen für EU-MigrantInnen in der Schweiz und für 
SchweizerInnen in der EU, hingewiesen. Sie betonten dabei die 
Bedeutung der flankierenden Massnahmen, die zu einer Stärkung der GAV
und zu systematischen Lohnkontrollen geführt haben.
Der SGB hatte Ende 2007 eine aktive Bejahung der erweiterten 
Personenfreizügigkeit davon abhängig gemacht, dass Lücken in der 
Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen beseitigt werden müssten. Zu
einem beträchtlichen Teil ist dies inzwischen geschehen, insbesondere
mit dem Abschluss des Landesmantelvertrags im Bau, mit der Erhöhung 
der Anzahl Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern und der Erhöhung der
Bussen.
Im Moment noch ungenügend gelöst sind Probleme im Zusammenhang mit
Dumping-Temporärbüros, mit Tiefstlöhnen bei Haushaltshilfen und 
kleinen Reinigungsfirmen und der Geltung des Post-GAV. Entscheidend 
für den Schutz der Schweizer Löhne wird zudem die neu lancierte 
Mindestlohnkampagne der Gewerkschaften und die Verhinderung eines 
eigentlichen Paradigmenwechsels bei den öffentlichen Beschaffungen 
sein. Beim Beschaffungswesen des Bundes will nämlich Bundesrat Merz 
für inländische Anbieter nicht mehr auf das Leistungsorts-, sondern 
das Herkunftsortprinzip abstellen und so mutwillig eine 
Diskriminierung der europäischen Konkurrenz-Anbieter in Kauf nehmen. 
Das ist wider jegliche Philosophie, auf der die flankierenden 
Massnahmen aufbauen und damit Gift für diese. Dieses  Ansinnen wird 
der SGB deshalb heftig bekämpfen.
Die Art und Weise, wie all diese hängigen Probleme gelöst werden, 
wird darüber entscheiden, mit welchem Engagement der SGB in den 
nächstes Jahr bevorstehenden Abstimmungskampf steigen wird.
Im weiteren haben die SGB-Delegierten ein steuerpolitisches 
Konzept beraten und verabschiedet. Dieses kritisiert die in den 
letzten Jahren wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen, 
verstärkt dadurch, dass hohe Einkommen von Steuern entlastet, tiefe 
und mittlere Einkommen aber mehr belastet wurden. Als Massnahmen für 
Steuergerechtigkeit und wirtschaftlichen Wohlstand wurden 
verabschiedet:
  • die Mehrwertsteuerrevision (mit der Neuerfassung von Bildung und Gesundheit sowie der Satzerhöhung für Lebensmittel) zu bekämpfen - MWSt-Erhöhungen sollen nur für die Sozialwerke akzeptiert werden;
  • weitere Steuererleichterungen für reiche Haushalte und Unternehmen zu verhindern;
  • das Existenzminimum von Steuern zu befreien;
  • die SP-Initiative für Steuergerechtigkeit zu unterstützen;
  • eine nationale Erbschaftssteuer (mit einem Freibetrag von 1 Mio. Fr.) einzuführen;
  • die Abzugsfähigkeit von Managergehältern bei den Unternehmen auf 1 Mio. Fr. zu begrenzen.

Kontakt:

Weitere Auskünfte: Daniel Lampart, 031 377 01 16; Ewald Ackermann 031
377 01 09

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