Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Freche Versicherungslobby - Nach Rentenklau nun Raubzug bei Unfallversicherung
Bern (ots)
Die Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will auf Druck der Versicherungslobby nach der 2. Säule (Senkung des Umwandlungssatzes) nun auch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv verschlechtern: Sie beantragt einen tieferen versicherten Verdienst. Das bringt neue Geschäfte für die privaten Versicherungen und führt zu massiv höheren Prämien bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie will die Abschaffung aller Renten unter einem Invaliditätsgrad von 20%. Dies trifft vor allem körperlich und handwerklich arbeitende Menschen mit Unfallverletzungen an Händen, Armen, Schultern, Beinen und am Rücken, die wegen dieser Verletzungen nicht mehr voll leistungsfähig sind. Das Deckungskapital für diese Unfälle, das bereits bezahlt worden ist, beträgt über eine Milliarde Franken. Auch wer in der Vergangenheit einen Unfall mit bleibender Invalidität erlitten hat, dem will die Kommissionsmehrheit die Renten für die Zukunft massiv senken. Und dies ohne dass sich die Betroffenen noch an die Haftpflichtversicherungen halten könnten, weil die Unfallversicherer die Haftpflichtsummen bereits kassiert haben. Eine gewaltige Ungerechtigkeit. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diesen Angriff auf die gut funktionierende Unfallversicherung entschieden bekämpfen. Er fordert das Parlament auf, die überflüssige und schädliche Revision zu beerdigen und sich stattdessen den wirklichen Problemen zuzuwenden, zum Beispiel jenen in der Krankenversicherung. Weil der Druck für die Revision einmal mehr von der Versicherungslobby stammt, ist das Nein zum Rentenklau am 7. März das beste Rezept dafür, die für die soziale Sicherheit gefährliche Arroganz dieser Kreise in die Schranken zu weisen. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine ausgezeichnet funktionierende Sozialversicherung ohne Finanzierungsprobleme. Die über 700'000 Unfälle, die von der Unfallversicherung jedes Jahr abgewickelt werden zeigen, wie wichtig diese Sozialversicherung im täglichen Leben der Arbeitnehmenden in der Schweiz ist. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es keinen.
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