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Revidiertes Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG-Revision) SGB beschliesst Referendum

Bern (ots)

Die Arbeitslosenversicherung muss in Krisenzeiten die
erwerbslos gewordenen Menschen wirksam gegen Lohnausfall schützen. 
Die laufende AVIG-Revision zielt jedoch genau in die gegenteilige 
Richtung: Auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf 
Hilfe angewiesen wären, wird der Versicherungsschutz drastisch 
abgebaut. Der SGB-Vorstand hat deshalb einstimmig beschlossen, diesen
erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.
Auf diesen Beschluss wird nur zurückgekommen, wenn sich im Verlauf 
der weiteren parlamentarischen Beratung noch bedeutende Fortschritte 
ergeben sollten. Diese müssten ein höheres Schutzniveau garantieren 
als die bereits von Abbau gekennzeichnete Vorlage des Bundesrates.
Der Ständerat und anschliessend noch ausgeprägter der Nationalrat 
haben diese Vorlage massiv verschlechtert. Gegen die Jugendlichen, 
Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, wurden gleich mehrere 
Husarenstreiche lanciert: Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 
130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, 
Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90, 
schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Attackiert wurden auch die 
Langzeitarbeitslosen. Die Bestimmung, wonach in besonders von der 
Krise betroffenen Regionen Taggelder auf 520 Tage verlängert werden 
können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem 
Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % 
kürzen.
Die Opfer der Krise werden in dieser Abbau-Revision als Täter 
bestraft. Diesen sozialen Zynismus wird der SGB mit dem Referendum 
verhindern. Zudem ist die Revision aus Sanierungsgründen unnötig. 
Denn das geltende Gesetz schreibt eine Beitragserhöhung vor, wenn der
Schuldenstand 2,5 % der versicherten Lohnsumme erreicht. Das wird 
dieses Jahr der Fall sein.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Daniel Lampart, 079 205 69 11, Ewald Ackermann, 031 377 01 09

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