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Sozialpartnerschaft beim Bund stärken

Bern (ots)

Die Sozialpartnerschaft beim Bund steht seit Jahren
in der Krise. Seit einiger Zeit stellt garaNto ausserdem ein Malaise 
in den Beziehungen zum Eidg. Finanzdepartement (EFD) und zur Eidg. 
Zollverwaltung (EZV) fest. Trotz der klaren Regelung in Artikel 33 
des Bundespersonalgesetzes (BPG) wird die Sozialpartnerschaft beim 
Bund stiefmütterlich behandelt. Die Gewerkschaft garaNto hat an ihrem
Kongress in Thun am 10. Juni 2010 deshalb eine entsprechende 
Resolution einstimmig verabschiedet.
Nach wie vor dominiert das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber Bund und
Gewerkschaften die Sozialpartnerschaft:
Der Arbeitgeber Bund kann jederzeit einseitig Erlasse in Kraft 
setzen, ohne dass eine sozialpartnerschaftliche Verständigungslösung 
vorliegt.
Das Anstellungsrecht wird laufend verändert und teilweise im Sinne 
der tieferen Standards des Obligationenrechts verschlechtert. Die 
Änderungen folgen mit hoher Kadenz und - unter nicht 
nachvollziehbarem - hohem Zeitdruck.
Mit Einladungen zu Ämterkonsultationen werden echte Verhandlungen 
umgangen.
Immer mehr setzt sich eine Kultur der Gesprächsverweigerung durch 
oder es werden einfach vollendete Tatsachen geschaffen.
Die Instrumente der Sozialpartnerschaft sind stumpf. Der 
Begleitausschuss der Sozialpartner (BAS) ist ein reines 
Beratungsgremium des Bundesrates und besitzt keine 
Entscheidkompetenzen. Die gemeinsame Absichtserklärung zwischen 
Bundesverwaltung und den Gewerkschaften ist völlig unverbindlich.
So verstandene Mitwirkung hat nichts mit echter Sozialpartnerschaft 
zu tun und noch weniger mit dem Grundsatz auf "gleicher Augenhöhe" 
verhandeln. Gegenüber Sozialpartnerschaften mit 
Gesamtarbeitsverträgen (GAV) steht der Arbeitgeber Bund klar im 
Hintertreffen. GAV-Änderungen setzen immer Verhandlungen voraus und 
erfordern das Einverständnis beider Parteien. Davon ist der Bund 
jedoch meilenweit entfernt.
Die Gewerkschaft garaNto fordert:
Ein Bekenntnis des Bundes zu echter Sozialpartnerschaft auf gleicher 
Augenhöhe und auf allen Hierarchiestufen (Bundesrat, Departemente, 
Personalamt, Verwaltungen und Dienststellen).
Die Rolle des BAS ist aufzuwerten. Die Gemeinsame Absichtserklärung 
muss künftig verbindlichen Charakter erhalten.
Es sind gemeinsame paritätische Entscheidorgane einzusetzen. Die 
entsprechende Rechtsgrundlage ist in Art. 33 Abs. 4 BPG verankert.

Kontakt:

garaNto - Die Gewerkschaft des Zoll- und GrenzwachtpersonalsAndré
Eicher, Zentralsekretär garaNto, Tel. 079 380 52 53
Oscar Zbinden, Informationsbeauftragter garaNto, Tel. 079 698 34 17

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