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Zürcher Entscheid bekräftigt die Position des SGB Die Sanktionen bei missbräuchlicher Entlassung von PersonalvertreterInnen sind zu niedrig

Bern (ots)

Der SGB begrüsst den jüngsten Entscheid des Zürcher
Arbeitsgerichts, welcher bestätigt, dass die Entlassung des 
Präsidenten der Betriebskommission von TA-Media mitten in der 
Sozialplanverhandlung missbräuchlich war.
Dieser Entscheid belegt aber auch, dass die Sanktionen bei 
missbräuchlichen Entlassungen von Personalvertretern zu niedrig sind.
Im erwähnten Entscheid sprach das Arbeitsgericht eine Entschädigung 
von nur 3 Monatslöhnen. Solche Sanktionen haben keine abschreckende 
Wirkung. Denn diese kann ein grosses Unternehmen wie TA-Media einfach
aus der Portokasse bezahlen. Sozialpartnerschaftsfeindliche 
Arbeitgeber können Gewerkschaftler und Personalvertreter also leicht 
loswerden. Arbeitnehmer, welche sich für die Interessen ihrer 
Kollegen einsetzen, müssen weiterhin um ihren Arbeitsplatz bangen, 
insbesondere wenn sie in schwierigen Zeiten mit ihrem Arbeitgeber 
verhandeln, um Jobs zu retten oder um die sozialen Folgen von 
Restrukturierung abzufedern.
Die Schweiz wurde von der ILO auf Klage des SGB hin verurteilt, weil 
das Schweizer Arbeitsrecht die internationalen Standards zum Schutz 
der Gewerkschaftsfreiheit und der Sozialpartnerschaft nicht 
respektiert. Der Zürcher Entscheid zeigt, wie wichtig und dringend 
eine Verbesserung des Kündigungsschutzes für Gewerkschaftler und 
Personalvertreter ist. Der SGB fordert, dass solche 
antigewerkschaftliche Kündigungen rückgängig gemacht und die Opfer 
wiedereingestellt werden.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär
078 690 35 09

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