Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
BVG-Mindestzinssatz/ Bundesrat prellt die Versicherten und missachtet Gesetz
Bern (ots)
Mit seinem Entscheid, den Mindestzinssatz der 2. Säule auf historisch tiefen 1,5 Prozent zu belassen, prellt der Bundesrat die Versicherten. Er trägt damit der Erholung der Aktienmärkte und dem Immobilienboom in keiner Weise Rechnung. Stattdessen missachtet der Bundesrat das Gesetz, indem er bei seinem Entscheid den Deckungsgrad der Pensionskassen berücksichtigt. Gemäss Gesetz darf der Deckungsgrad der Pensionskassen beim Entscheid über den Mindestzinssatz keine Rolle spielen. Entscheidend für die Höhe der minimalen Verzinsung der Pensionskassengelder sind die Renditen der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Aktienmarkt hat sich seit Anfang Jahr erholt und eine gute Rendite abgeworfen. Die gängigen Pensionskassen-Indizes, die einen hohen Anteil Anleihen enthalten, haben in den letzten zwölf Monaten teilweise um fast 10 Prozent zugelegt. Auch bei den Immobilien - einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen - ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte deshalb einen realistischen Mindestzinssatz von 2,5 Prozent. Nun ist der Bundesrat hingegen dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.
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