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euro adhoc: ProSiebenSat.1 Media AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich untersagt die geplante Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Axel Springer AG

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
10.01.2006
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
(KEK) hat in ihrer heutigen Sitzung entschieden, dass die
Voraussetzungen für die Bestätigung der medienrechtlichen
Unbedenklichkeit der geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG
durch die Axel Springer AG nicht vorliegen. Eine Begründung der
Entscheidung liegt noch nicht vor.
Die Landesmedienanstalten, die für die Erteilung dieser Bestätigung
gegenüber den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe zuständig sind, sind
an das Votum der KEK gebunden, soweit nicht die Konferenz der
Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) eine abweichende
Entscheidung trifft. Dies kann auf Antrag einer der
Landesmedienanstalten geschehen. Ein solcher Beschluss der KDLM
bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln ihrer Mitglieder. Auf diese
Weise könnte trotz der ablehnenden Entscheidung der KEK noch eine
medienrechtliche Freigabe des Vorhabens erreicht werden.
In dem parallelen Genehmigungsverfahren vor dem Bundeskartellamt hat
die Axel Springer AG bis zum 12. Januar 2006 Zeit, um auf die zweite
Abmahnung des Bundeskartellamts vom 6. Januar 2006 zu reagieren.
Am 5. August des vergangenen Jahres hatte die Axel Springer AG mit
dem derzeitigen Hauptaktionär der ProSiebenSat.1 Media AG, der P7S1
Holding L.P., einen Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrag über den
Erwerb sämtlicher von der P7S1 Holding L.P. unmittelbar und mittelbar
gehaltenen Stamm- und Vorzugsaktien an der ProSiebenSat.1 Media AG
geschlossen. Durch den Erwerb würde die Axel Springer AG ihre
bestehende indirekte Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG von
derzeit durchgerechnet rund 12 Prozent auf 100 Prozent der
stimmberechtigten Stammaktien und 25 Prozent der nicht
stimmberechtigten Vorzugsaktien erhöhen. Der Vollzug des Aktien- und
Geschäftsanteilskaufvertrags steht unter dem Vorbehalt der kartell-
und medienaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Gleiches gilt für das am
3. November 2005 abgelaufene Übernahmeangebot der Axel Springer AG.
Sollten die erforderlichen Genehmigungen endgültig nicht erteilt
werden, könnte die Transaktion einschließlich des Übernahmeangebots
nicht vollzogen werden.

Rückfragehinweis:

Katja Pichler
Konzernsprecherin
Tel.: +49 (0) 895907 1180
E-Mail: Katja.Pichler@ProSiebenSat1.com

Branche: Fernsehen
ISIN: DE0007771172
WKN: 777117
Index: Midcap Market Index, MDAX, CDAX, Classic All Share, HDAX
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/Prime Standard
Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr

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