PD: Verdeckte Ermittlung und DNA-Profile
Bern (ots)
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat zwei Gesetze beraten, welche besonders heiklen polizeilichen Ermittlungsmassnahmen einen genau definierten Rahmen geben sollen: Einerseits hat sie die Differenzen bezüglich des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung überprüft, andererseits hat sie einstimmig dem Eintreten auf das DNA-Profil-Gesetz zugestimmt.
Die Kommission beantragt, bezüglich des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (98.037n; Vorlage 2) an den meisten Differenzen zum Nationalrat festzuhalten. Sie ist der Ansicht, dass nicht nur die verdeckte Ermittlerin oder der verdeckte Ermittler, sondern auch deren Kontaktperson bei der Polizei mit einer veränderten Identität ausgestattet werden dürfen. Die Kommission schlägt ferner vor, dass das Gericht bei der Strafzumessung für eine Person den Umstand miteinbezieht, dass diese Person von einer verdeckten Ermittlerin oder einem Ermittler zur strafbaren Tat angestiftet wurde. Das Gericht kann auch von einer Strafe absehen. Die Fassung des Nationalrates verbietet die Verwendung von Erkenntnissen, die der Ermittler oder die Ermittlerin gewonnen hat, indem er oder sie die Schranken des gesetzlich zulässigen Verhaltens überschritten hat. Die Kommissionsmehrheit beantragt schliesslich, auf einen abschliessenden Katalog von Straftaten, bei denen eine verdeckte Ermittlung angeordnet werden kann, zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dieses System sei naturgemäss mangelhaft, weil es von der illusorischen Annahme ausgehe, der Gesetzgeber sei in der Lage, sich eine Liste sämtlicher Fälle vorzustellen, in denen eine verdeckte Ermittlung angezeigt sein könnte. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb eine Regelung, mit welcher der Gesetzgeber allgemeine und restriktive Bedingungen für eine verdeckte Ermittlung festlegt, wie beispielsweise die besondere Schwere der Tat. Die richterliche Behörde muss dann für jeden einzelnen Fall darüber befinden, ob der betreffende Tatbestand eine verdeckte Ermittlung rechtfertigt. Eine Minderheit der Kommission setzt sich für eine entsprechend dem Beschluss des Nationalrates vervollständigte Fassung des Deliktkatalogs ein. Des weiteren hat die Kommission einstimmig dem Eintreten auf den Entwurf zum Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen (00.088) zugestimmt und hat mit der Detailberatung des Gesetzes begonnen. Die Kommission hat festgestellt, dass DNA-Analysen im Rahmen von polizeilichen Untersuchungen ein effizientes Ermittlungsinstrument sind. Sie hat gleichzeitig aber auch die möglichen Missbräuche, welche mit der Verwendung von DNA-Profilen verbunden sein können, hervorgehoben und hat auf die Vorsichtsmassnahmen hingewiesen, die notwendig sind, um das Gleichgewicht zwischen Schutz der Persönlichkeit und Effizienz der Strafverfolgung zu gewährleisten. Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die Detailberatung eines Entwurfs zum Bundesverwaltungsgerichtsgesetz fortgesetzt. Die Kommission tagte am 12. und 13. November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler.
Bern, 14. November 2002 Parlamentsdienste
Auskünfte: Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel. 027 455 78 40 Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10