PD: Nationalratskommission beginnt Beratung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes und beharrt auf Differenzen bei AHV-Finanzierung
(ots)Eintreten auf die Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes war in der SGK-N unbestritten. Auch ein Rückweisungsantrag blieb chancenlos. Im Gegensatz zum Ständerat sollen zusätzliche Mehrwertsteuerprozente für die Finanzierung der AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision verankert werden und alle Mehrwertsteuererträge sollen direkt in den AHV-Fonds fliessen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) widmete den Hauptteil ihrer Sitzung der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) (01.024 s). Parallel beriet sie das Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin (02.054 n). Da der Bundesbeschluss Ende 2004 ausläuft, soll für den Fall, dass die BetmG-Revision nicht am 1.1.2005 in Kraft treten sollte, vorsorglich dafür gesorgt werden, dass für die Verschreibung von Heroin weiterhin eine gesetzliche Grundlage besteht. Die BetmG- Revision sieht vor, die Heroinverschreibung definitiv gesetzlich zu verankern. Nach einer ausführlichen Eintretensdebatte war Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. Der Verlängerung des Heroinbeschlusses wurde in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ein Rückweisungsantrag bei der BetmG- Revision wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission diskutierte dann ausserhalb der eigentlichen Detailberatung Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau, dem Handel und einer möglichen Besteuerung von Cannabis. Hier wurden verschiedene Zusatzberichte für die nächste Sitzung in Auftrag gegeben. Bei der anschliessenden Detailberatung folgte die Kommission weitgehend dem Ständerat. Sie setzte lediglich bei der Prävention und dem Kinder- und Jugendschutz zusätzliche Akzente. Die Beratungen werden das nächste Mal bei Art. 3c fortgesetzt. Die politisch umstrittensten Bestimmungen stehen damit noch aus.
Bei der Differenzbereinigung zu den Finanzierungsbeschlüssen zur 11. AHV-Revision (00.027 n Beschluss 1) und zur 4. IV-Revision (01.015 n Beschluss 2) folgte die Kommission zuerst dem Ständerat und führte die von ihr selber getrennten Beschlüsse wieder im Finanzierungsbeschluss der 11. AHV-Revision zusammen, so wie es der Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen hatte. Das war unbestritten. In zwei wesentlichen Punkten hielt die Kommission an den Beschlüssen des Nationalrates fest: Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen war sie der Auffassung, dass die zusätzlichen AHV- Mehrwertsteuerprozente im Rahmen der 11. AHV-Revision verfassungsmässig verankert werden und nicht auf eine spätere, separate Vorlage verschoben werden sollen. Mit 18 zu 3 Stimmen und 0 Enthaltungen beschloss sie weiter, dem Bund keinen Anteil (Botschaft Bundesrat: 17 Prozent bei der AHV und 18,75 Prozent bei der IV) der zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente zukommen zu überlassen und die Erträge direkt der IV bzw. der AHV gut zu schreiben. Offen geblieben ist noch die Frage, ob man für die IV ein ganzes Mehrwertsteuerprozent oder weniger vorsehen soll. Das wird die SGK-N im Februar entscheiden.
Schliesslich hat die Kommission ein Hearing für die kommende Sitzung über das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (01.057 n, Transplantationsgesetz) vorbereitet.
Die SGK-N war Gast bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Sie liess sich bei dieser Gelegenheit von SVA-Direktor Franz Stähli in die Betriebsorganisation und - philosophie der SVA einführen und war beeindruckt von der Architektur des vor vier Jahren neu bezogenen Gebäudes.
Die Sitzung fand am 23./24. Januar 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und am 23. Januar vormittags in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin statt.
Die nächste Sitzung findet am 19./20./21. Februar 2003 in Bern statt.
Bern, 27. Januar 2003 Auskünfte: Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43 Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47