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PD: Steuerpaket: Ehepaar und Familienbesteuerung soll auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten

(ots)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lehnt den Rückkommensantrag der WAK-S zum Inkrafttreten des Teils Ehepaar- und Familienbesteuerung des Steuerpakets (02.021) mit 15:9:1 Stimmen ab. Damit steht die Frage des Inkrafttretens dieses Teils des Steuerpakets auf den 1. Januar 2004 in der kommenden Beratung der Frühjahrssession im Ständerat nicht mehr zur Diskussion.

1. Hintergrund Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der 
Bundesfinanzen, hat der Bundesrat am 30. Januar 2003 beschlossen, 
dem Parlament zu beantragen, das Inkrafttreten des Stauerpakets zu 
verzögern, bis die Schuldenbremse eingehalten werde. Im Bereich der 
Ehepaar- und Familienbesteuerung besteht allerdings keine Divergenz 
mehr zwischen den beiden Räten über das Inkrafttreten auf den 1. 
Januar 2004. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz (Art. 16 Abs. 3) kann 
auf bereinigte Punkte nur zurückgekommen werden, wenn die 
Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte dies beantragen. 
Die WAK-S hatte der WAK-N am 30. Januar 2003 einen entsprechenden 
Antrag gestellt (Mehrheit für Inkrafttreten auf 2006, Minderheit auf 
2005, vgl. auch www.parlament.ch => Medienmitteilung => WAK-S vom 
30.1.2003).
2. Kommissionsmehrheit Die Kommissionsmehrheit lehnt den 
Rückkommensantrag mit 15:9:1 Stimme ab. Für sie stellt die 
bedrohliche Situation der Bundesfinanzen einerseits ein 
Ausgabenproblem dar (das Ausgabenwachstum habe weit über dem 
Wirtschaftswachstum gelegen), während andererseits das 
Wirtschaftswachstum der Schweiz in den vergangenen Jahren schwach 
war (vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen können hier einen 
positiven Effekt zeigen). Zu diesem Problem komme heute das Problem 
der wegfallenden Steuererträge hinzu. Der Bereich 'Ehepaar- und 
Familienbesteuerung' soll trotzdem auf 2004 in Kraft treten. Dies 
einerseits aus Gründen der Steuergerechtigkeit, da die seit Jahren 
vom Bundesgericht geforderte Aufhebung der Diskriminierung zwischen 
den Verheirateten und Konkubinatspaaren umgesetzt werden müsse. Auch 
seien die Familien endlich zu entlasten, da dies gesellschafts- und 
wirtschaftspolitisch bedeutende Auswirkungen habe. Tatsächlich würde 
das Steuerpaket für die unteren Einkommen bedeutende Entlastungen 
bringen, da Einkommen bis 70'000 Franken keine direkte Bundessteuer 
mehr bezahlen sollen. Das Ausgabenwachstum des Staates solle nicht 
auf dem Rücken der Familien und der Steuergerechtigkeit ausgetragen 
werden.
3. Kommissionsminderheit Für die Minderheit bewirkt das Steuerpaket 
eine Umlagerung von unten nach oben. Gleichzeitig werde das 
Sparprogramm wiederum die unteren Schichten treffen. Die Befürworter 
des Steuerpakets seien ausserdem nicht bereit, die Ausgaben in 
gewissen Bereichen wie z.B. der Armee und der Landwirtschaft zu 
kürzen. Auch werde der Mehrheitsentscheid die Anwendung der 
Schuldenbremse weiter erschweren. Schliesslich würde das auch von 
der Minderheit unterstützte Ziel der Steuergerechtigkeit zwischen 
Verheirateten und Konkubinatspaaren am besten durch die Einführung 
einer Individualbesteuerung erreicht.
Der Entscheid der WAK-N bedeutet, dass im jetzigen 
Verfahrenszeitpunkt das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2004 von den 
beiden Räten nicht mehr diskutiert werden kann.
Die Kommission tagte am 17. und 18. Februar 2003 in Bern unter dem 
Vorsitz von NR Maitre (CVP, GE) und teilweise im Beisein von 
Bundesrat Villiger.
Auskünfte: 
Jean-Philippe Maitre, Präsident der WAK, Tel.: 022/703 47 51
Stefan Brupbacher, Sekretär der Kommission, Tel.: 079/789 13 81
Alexandre Füzesséry, Stv. Sekretär der Kommission, Tel.: 031/322 98 
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